Schätzung der Zahl der Wohnungslosen und der von Wohnungslosigkeit Bedrohten
Keine Wohnungslosenstatisik in Deutschland
In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Wohnungsnotfall-Berichterstattung, deswegen legt die BAG Wohnungslosenhilfe wie jedes Jahr ihre Schätzung zur Zahl der Wohnungslosen vor. Kern des BAG Schätzmodells ist die Beobachtung der Veränderungen des Wohnungs- und Arbeitsmarktes, der Zuwanderung, der Sozialhilfebedürftigkeit sowie regionaler Wohnungslosenstatistiken. Die
Schätzung der BAG differenziert zwischen wohnungslosen Personen in Mehrpersonenhaushalten (Familien, Alleinerziehende, Paare), alleinstehenden Wohnungslosen (Einpersonenhaushalte) und wohnungslosen Aussiedlern in Übergangsunterkünften.
Ab 2007 schätzt die BAG W auch die Zahl der von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen. Aufgrund der schwierigen Datenlage ist eine Schätzung immer nur im Folgejahr möglich, für das aktuelle Jahr kann die BAG W lediglich Tendenzen vorstellen.
Begriffsklärungen
Wohnungsnotfall:
Eine Person ist ein Wohnungsnotfall, wenn sie
- wohnungslos oder
- von Wohnungslosigkeit bedroht ist oder
- in unzumutbaren Wohnverhältnissen lebt
Wohnungslos ist, wer nicht über einen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügt. Aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen sind danach Personen,
im ordnungsrechtlichen Sektor
- die aufgrund ordnungsrechtlicher Maßnahmen ohne Mietvertrag, d. h. lediglich
mit Nutzungsverträgen in Wohnraum eingewiesen oder in Notunterkünften
untergebracht werden
im sozialhilferechtlichen Sektor
- die ohne Mietvertrag untergebracht sind, wobei die Kosten nach Sozialgesetzbuch XII und/oder II übernommen werden
- die sich in Heimen, Anstalten, Notübernachtungen, Asylen, Frauenhäusern aufhalten, weil keine Wohnung zur Verfügung steht
- die als Selbstzahler in Billigpensionen leben
- die bei Verwandten, Freunden und Bekannten vorübergehend unterkommen
- die ohne jegliche Unterkunft sind, "Platte machen"
im Zuwanderersektor
- Aussiedler, die noch keinen Mietwohnraum finden können und in Aussiedlerunterkünften untergebracht sind
Anerkannte Asylbewerber in Notunterkünften zählen im Sinne der Definition zwar zu den Wohnungslosen, können aber bei den Wohnungslosenzahlen aufgrund fehlender Daten nicht berücksichtigt werden.
Von Wohnungslosigkeit bedroht ist
- wem der Verlust der derzeitigen Wohnung unmittelbar bevorsteht wegen Kündigung des Vermieters/der Vermieterin, einer Räumungsklage (auch mit nicht vollstrecktem Räumungstitel) oder einer Zwangsräumung
- wem der Verlust der derzeitigen Wohnung aus sonstigen zwingenden Gründen unmittelbar bevorsteht (z. B. aufgrund von eskalierten sozialen Konflikten, Gewalt geprägten Lebensumständen oder wegen Abbruch des Hauses)
Schätzung des Umfangs der Wohnungsnotfälle
Es können aufgrund der schlechten Datenlage nur Schätzungen der wohnungslosen Menschen und der von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen vorgelegt werden.
2008 betrug die Zahl dieser Wohnungsnotfälle insgesamt ca. 330.000 (2007: 350.000). Davon gehörten ca. 227.000 (2007: 242.000) zu den Wohnungslosen und ca. 103.000 (2007: 108.000) zu den von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen
Ausmaß der Wohnungslosigkeit 2008
Die Gesamtzahl der in Deutschland wohnungslos gewordenen Menschen ist von 2007 auf 2008 um 6 % gesunken (2007: 242.000; 2008: 227.000). Die Wohnungslosigkeit alleinstehender Menschen (2007: 139.000; 2008: 132.000) hat sich mit 5% etwas weniger abgeschwächt als die Wohnungslosigkeit der Mehrpersonenhaushalte. Von den ca. 223.000 wohnungslosen Menschen leben ca. 41 % in
Mehrpersonenhaushalten (Paare und Familien), 59 % sind alleinstehend. Ca. 20.000 Menschen leben ohne jede Unterkunft auf der Straße (2007: ca. 21.000).
Im Osten Deutschlands schätzt die BAG W die Zahl der Wohnungslosen auf ca. 27.000, im Westen auf ca. 196.000 Menschen. Die Zahl der wohnungslosen Aussiedler, die nach Zuwanderung wohnungslos blieben, hat sich aufgrund des drastischen Rückgangs der Zahl der Aussiedler zwischen 1999 und 2008 um ca. 96 % bis auf ca. 4.000 Menschen (2008) verringert.
Bezogen auf die Gesamtgruppe der im Jahr 2008 Wohnungslosen (223.000) schätzt die BAG W den Frauenanteil unter den Wohnungslosen (ohne Aussiedler) auf insgesamt 25 %, das sind ca. 56.000 Frauen, die Zahl der Kinder und Jugendlichen auf ca. 11% (24.000 Personen) und die Zahl der Männer auf ca. 64% (142.000 Personen).
Der Frauenanteil unter den ca. 132.000 Einpersonenhaushalten oder sog. alleinstehenden Wohnungslosen liegt nach unserer Schätzung bei ca. 26 %.
Die Dienste der Wohnungslosenhilfe betreuten 2008 ca. 100.000 Menschen aus diesem Bereich.
Ausmaß der von Wohnungslosigkeit Bedrohten 2008
Zu viele Menschen sind vom Wohnungsverlust unmittelbar bedroht: Nach unserer Schätzung sind dies 2008 ca. 103.000 Menschen (2007:108.000) bzw. ca. 53.000 Haushalte. Die Dienste der frei-gemeinnützigen Wohnungslosenhilfe betreuten 2008 ca. 30.000 Personen aus diesem Bereich.
Ursachen und weitere Entwicklung
Die rückläufige Entwicklung bei den Menschen ohne Wohnung ist in erster Linie auf einen Wohnungsmarkt zurückzuführen, auf dem aufgrund stagnierender Bevölkerungsentwicklung weniger Nachfrager auftreten. Dies gilt aber nur für größere Haushalte; im Bereich der Kleinwohnungen nimmt die Nachfrage aufgrund der fortlaufend steigenden Zahl von Einzel- und Paarhaushalten zu und führt schon in einigen großstädtischen Regionen zu Engpässen.
Einen entscheidenden Beitrag zu rückläufigen Wohnungslosenzahlen leisten auch die Präventionsbemühungen der Kommunen und die Integrationsleistungen der Wohnungslosenhilfe, die mit 1200 Diensten bundesweit Hilfen zur Überwindung von Armut und Wohnungslosigkeit anbietet. Die Wohnungslosenzahlen können nur weiter stabil gehalten oder gesenkt werden, wenn Wohnungslosenhilfe und die Kommunen ihre Anstrengungen bei der Überwindung und Prävention von Wohnungslosigkeit
aufrechterhalten und weiter ausbauen.
Zudem müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Wohnkostenübernahme und des Mieterschutzes erhalten bleiben. Sollten die Kündigungsfristen – wie im Koalitionsvertrag verankert – generell auf drei Monate gesenkt und Mietnebenkosten im Rahmen von Hartz IV pauschaliert werden, ist ein Ansteigen der Zahl von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen bzw. wohnungsloser Menschen nicht auszuschließen.
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