Um wohnungslosen Menschen den Weg zur Wahlurne so einfach wie möglich zu machen, hat die BAG W einige Informationen zusammengestellt, die den Prozess erleichtern sollen:
Pressemitteilung: Wohnungslose Menschen haben eine Stimme!
Vordruck: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
(externer Link - Vorlage W. Kohlhammer – Deutscher Gemeindeverlag GmbH)
Anmerkung: Bitte unbedingt das bereits eingetragene Wahlamt durch das der eigenen Gemeinde/Stadt ersetzen!
Außerdem:
Bundeswahlordnung (BWO)
Bundeswahlordnung (BWO) | Anlage 4 (zu § 19 Absatz 2)
Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie hier.