Wohnen ist Menschenrecht
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Wohnungsnotfalldefinition der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.

Die BAG Wohnungslosenhilfe (BAG W) verwendet den Wohnungsnotfallbegriff als einen Grundbegriff. Er dient zur Beschreibung der Lebenslage von Menschen in Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit. Die Lebenslage ist stets im weiteren Kontext sozialer Ausgrenzung zu sehen. Die BAG W nutzt daher den Ausdruck „Personen in sozialen Schwierigkeiten oder sozialer Ausgrenzung“, um die vielschichtigen Herausforderungen zu verdeutlichen, vor denen wohnungslose oder von Wohnungs-
losigkeit bedrohte Menschen stehen. 

Die aktualisierte Wohnungsnotfalldefinition gibt es ➔ hier