Bündnis Istanbul-Konvention veröffentlicht zweiten Alternativbericht: Massive Lücken beim Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bleiben bestehen
Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) hat am 17. November 2025 seinenzweiten Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland an GREVIO (unabhängiges Expert*innengremium des Europarats) übergeben. Der Bericht zeigt deutlich: Auch sieben Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens bestehen weiterhin erhebliche Defizite beim Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
Es fehlt nach wie vor an einer ressortübergreifenden Gesamtstrategie, handlungsfähigen Institutionen und den notwendigen Ressourcen, um das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen. Es fehlt zudem an einer klaren Verbindlichkeit bei der bundesweiten Umsetzung der Maßnahmen. Insbesondere für Gruppen wie Frauen und Mädchen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, mit Behinderungen, diversen geschlechtlichen Identitäten und wohnungs- und obdachlose Frauen ist der in der Konvention verankerte Zugang zu Prävention, Schutz, Beratung und Recht nach wie vor mangelhaft.
Der Alternativbericht wurde in einem fast einjährigen Prozess unter Einbezug von Fachstellen, Selbstorganisationen und Betroffenenperspektiven erarbeitet und macht den dringenden politischen Handlungsbedarf deutlich.
