Wohnen ist Menschenrecht
Schlüssel
Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden
 Jahre
 Monate
 Tage
 Stunden

Mindestens 14 Menschen in diesem Winter in der Kälte verstorben

Pressemitteilung
Berlin, 1. April 2026

Mit dem Ende der offiziellen Kältehilfesaison am 31. März zieht die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) eine erschütternde Bilanz: Im Zeitraum von Oktober 2025 bis März 2026 sind mindestens 14 wohnungslose Menschen in Deutschland erfroren; in sechs weiteren Fällen besteht ein entsprechender Verdacht. 

Pressedokumentation zeigt nur die Spitze des Eisbergs 
Die Zahlen der BAG W basieren auf einer systematischen Pressedokumentation und stellen eine Mindestzahl dar. Viele Todesfälle werden nicht öffentlich bekannt. In weiteren Verdachtsfällen ist die Todesursache unklar, etwa weil keine Obduktion erfolgt oder Faktoren wie Vorerkrankungen und Suchterkrankungen zusammenwirken. 

Kälte ist lebensgefährlich – auch ohne extremen Frost 
Der Winter war geprägt von langen Kälteperioden und extremen Minustemperaturen. Obdachlose Menschen sind den Witterungsbedingungen im öffentlichen Raum schutzlos ausgeliefert. Doch auch vergleichsweise milde Temperaturen können tödlich sein: Durchnässte Kleidung lässt den Körper schnell auskühlen. Unterkühlung droht bereits bei 5 bis 10 °C, besonders bei gesundheitlich vorbelasteten Personen. 

Hilfe muss ganzjährig und flexibel sein 
Die Frage, wie sinnvoll ein festes saisonales Ende der Kältehilfe ist, stellt sich damit unmittelbar. Gefährliche Witterungsbedingungen enden nicht am Kalender. Zugleich nehmen andere klimabedingte Risiken zu: Hitzewellen sind für obdachlose Menschen eine ebenso ernsthafte Bedrohung. Notunterkünfte und andere Hilfeangebote müssen daher ganzjährig zugänglich und sowohl kälte- als auch hitzegerecht ausgestattet sein. 

Kommunen in der Pflicht: Schutz darf keine Frage der Kapazität sein 
Die Unterbringung obdachloser Menschen ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung der Kommunen zum Schutz von Menschenwürde, Leben und körperlicher Unversehrtheit. Die BAG W fordert eine konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung bestehender Standards: Notversorgung muss menschenwürdig, niedrigschwellig zugänglich und darauf ausgerichtet sein, Menschen schnellstmöglich in eigenen Wohnraum zu vermitteln, orientiert am Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung sowie am integrierten Notversorgungskonzept der BAG W.  

Kältehilfe reicht nicht aus – strukturelle Lösungen sind nötig 

Kältehilfe ist eine überlebenswichtige Notlösung, kann jedoch die strukturellen Ursachen von Wohnungslosigkeit nicht beheben. Um Kältetote zu verhindern, braucht es vor allem bezahlbaren Wohnraum, wirksamen Schutz vor Wohnungsverlust, verlässliche soziale Absicherung sowie die konsequente Bekämpfung von Armut. 

Sabine Bösing, Geschäftsführerin der BAG W bekräftigt: „Die eigene Wohnung ist der wirksamste Schutz vor Kälte, Hitze und allen anderen Widrigkeiten des Lebens.“ 

Weiterführende Informationen zum Thema Kälte finden Sie hier

 


 

Die Pressemitteilung im PDF-Format finden Sie hier.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an: 

Lena Maria Milz
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0151 42 46 22 46 
E-Mail: presse@bagw.de