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Bundesweite Plakataktion der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. "Die Entdeckung Bahnhof - Wer nicht konsumiert muss raus?!"

Bahn AG versucht trotz einstweiliger Verfügung weiterhin Meinungsäußerung zu zensieren

Bahn AG will auch in Zukunft Aktionsplakate überkleben lassen

Bielefeld. Im Streit um die Plakataktion der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) gegen die Vertreibung Wohnungsloser aus den Bahnhöfen hatte das Landgericht Kassel in der letzten Woche dem Antrag der BAG Wohnungslosenhilfe auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Deutsche Eisenbahn-Reklame GmbH statt gegeben. In einem Rundschreiben an eine der betroffenen Firmen fordert nun die Deutsche Eisenbahnreklame GmbH diese auf, "Aufträge für das ...Plakat nicht entgegenzunehmen beziehungsweise bereits gebuchte Aufträge nicht mehr zu erfüllen und eventuell geklebte Plakate umgehend abzudecken bzw. umzukleben."

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Plakataktion für das Aufenthaltsrecht Wohnungsloser geht weiter

Landgericht Kassel urteilt: Deutsche Bahn AG muss Kritik zulassen

Im Streit um die Plakataktion der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) gegen die Vertreibung Wohnungsloser aus den Bahnhöfen hat das Landgericht Kassel gestern dem Antrag der BAG Wohnungslosenhilfe auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Deutsche Eisenbahn-Reklame GmbH statt gegeben. Damit ist das Landgericht Kassel der Argumentation des Wohnungslosenhilfe-Dachverbandes in allen Punkten gefolgt. Die Eisenbahnreklame darf den beteiligten Werbefirmen nicht mehr untersagen, die Plakate der BAG W zu plakatieren. Die Deutsche Eisenbahn-Reklame GmbH habe die Vertragspartner der BAG W zum Vertragsbruch aufgefordert, dies stelle eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung zu Lasten der BAG W dar. Der Vorsitzende Richter wies in der mündlichen Verhandlung aber vor allen auf die durch Art 5 Abs 1 GG geschützte Meinungsfreiheit hin, die Vorrang vor etwaigen wirtschaftlichen Interessen der Deutschen Bahn AG habe.

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