Wohnen ist Menschenrecht

BAG Wohnungslosenhilfe wird 50

Hartz IV und Folgen der Gesundheitsreform größte Herausforderungen im Jubiläumsjahr

(Berlin/Bielefeld, 21.10.04) Am 21. Oktober feiert die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) ihr 50jähriges Bestehen.

Die BAG W begeht ihr Jubiläum mit einem Festakt und zugleich mit einer Reihe von Fachveranstaltungen, die die aktuellen Arbeitsmarkt- und Sozialhilfereformen sowie die Gesundheitsreform aufgreifen. "Das Jubiläum dient so einer Bilanz unserer 50jährigen Arbeit, ebenso wie einer Vergewisserung unseres Standorts in einer vom radikalen Wandel geprägten sozial– und gesellschaftspolitischen Landschaft", erklärte Thomas Specht-Kittler, Geschäftsführer der BAG W; in Berlin.

Die BAG Wohnungslosenhilfe ist die bundesweite Dachorganisation der Einrichtungen und der sozialen Dienste der Wohnungslosenhilfe sowie der verantwortlichen und zuständigen Sozialorganisationen im privaten und öffentlichen Bereich. Die Mitglieder vertreten insgesamt ca. 1.200 Dienste und Einrichtungen.

"Hauptanliegen aller unserer Mitglieder ist es, den von Wohnungslosigkeit, Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten und betroffenen Bürgerinnen und Bürgern einen menschenwürdigen Platz in der Gesellschaft zu verschaffen", sagte die Vorsitzende der BAG W, Renate Walter-Hamann.

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Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück: Wie die Gesundheitsreform positive Ansätze in der medizinischen Versorgung wohnungsloser Patientinnen und Patienten untergräbt

Tagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Versorgung wohnungsloser Menschen

(Münster/Bielefeld, 29.1.04) "Der Gesundheitszustand wohnungsloser und Sozialhilfe beziehender Bürgerinnen und Bürger wird sich in Folge der Gesundheitsreform weiter verschlechtern", stellt Barbara Peters-Steinwachs, Wohnungslosenärztin aus München und Sprecherin der AG Medizinische Versorgung Wohnungsloser, zu Beginn einer bundesweiten Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) heute in Münster fest. Die BAG W ist die Dachorganisation der Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in Deutschland.

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Gesundheitsreform führt zu akuter gesundheitlicher Gefährdung wohnungsloser Patienten

(Bielefeld) Die seit 1. Januar geltenden Zuzahlungen, Praxisgebühren und Mängel bei der Einführung der Krankenversichertenkarten für Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher führen zu einer akuten gesundheitlichen Gefährdung wohnungsloser Patientinnen und Patienten. Darauf machte die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W), die Dachorganisation der Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, aufmerksam.

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Sozialhilfe- und Arbeitsmarktreform führen zu mehr Wohnungslosigkeit und verhindern Integration Wohnungsloser in den Arbeitsmarkt

BAG Wohnungslosenhilfe fordert Nachbesserungen im Vermittlungsverfahren

Die Bundesregierung hat im Arbeitslosengeld II offenbar die wohnungslosen Bürgerinnen und Bürger übersehen, denn diese werden gleich durch zwei Regelungen vom Bezug von Leistungen ausgeschlossen: Vorübergehend in Heimen untergebrachte Wohnungslose haben keinen Anspruch auf Hilfen zur Arbeit nach dem ALG II, selbst dann, wenn sie erwerbsfähig sind. Weiterhin drohen Wohnungslose ohne feste Meldeadresse durch die Maschen des neuen Gesetzes zu fallen, da sich die Zuständigkeit der neuen Agenturen für Arbeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt richtet. Darauf weist Dr. Thomas Specht-Kittler, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) in einer Stellungnahme an die Bundesregierung hin.

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Diagnosebezogene Fallpauschalen in Krankenhäusern gefährden medizinische Versorgung wohnungsloser und sozial ausgegrenzter Patienten

BAG Wohnungslosenhilfe fordert Einführung eines Soziallevels

Ab Januar 2004 werden in allen Krankenhäusern verbindlich diagnosebezogene Fallpauschalen eingeführt, die das System der Tagessätze ablösen. Mit diesen Fallpauschalen soll u.a. eine Verkürzung der Liegezeiten in den Krankenhäusern erreicht werden. Dies kann aber nur mit einem funktionierenden ambulanten System nach dem Krankenhausaufenthalt gelingen. Diese und weitere Bestimmungen der Pauschalenregelung, die nicht den Lebenslagen Wohnungsloser entsprechen, werden zu einer weiteren Gefährdung des Gesundheitszustandes und einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung wohnungsloser Patienten führen, befürchtet die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W).

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BAG Wohnungslosenhilfe fordert Nachbesserungen bei Gesetzespaket zur Sozialhilfe- und Arbeitsmarktreform

Die Bundesregierung hat mit der "Grundsicherung für Arbeitssuchende" (Arbeitslosengeld II, "Hartz IV"), der Reform der Arbeitsförderung (SGB III, "Hartz III") und der Reform des Sozialhilferechts drei weit reichende Gesetzesentwürfe vorgelegt, die vor allem die letzten sozialen Auffangnetze in der Bundesrepublik grundlegend neu ordnen. Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitslose als Sockelleistung für alle Menschen, die nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, kann die Sozialämter von einer Vielzahl von Verwaltungsakten entlasten. Dies bietet die Chance, das Profil des Bundessozialhilfegesetzes in seinem wesentlichen Kern zu stärken: Als persönliche, individuell zugeschnittene Hilfe und Beratung.

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