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Bei den verschärften Corona-Maßnahmen wohnungslose Menschen nicht vergessen!

Dringender Appell der BAG Wohnungslosenhilfe an Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten

Berlin, 28.10.2020. Bereits beim ersten Corona-Lockdown hatte die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) eindringlich davor gewarnt, dass die von allen Bürgerinnen und Bürgern geforderte soziale Distanz, die notwendigen Hygienemaßnahme, der weitestgehende Rückzug in die eigenen vier Wände nicht mit den Lebensumständen wohnungsloser Menschen  vereinbar sind.

Dazu erklärte Werena Rosenke, Geschäftsführerin der BAG W heute in Berlin:

„Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten müssen bei den nun anstehenden Beschlüssen die Lebenslage wohnungsloser Menschen auf Ihrer Rechnung haben! Wir benötigen sofort zusätzliche Räumlichkeiten für Beratungen, Tagesaufenthalte, Essensausgaben und Übernachtungsstellen. Sonst sind die Kontaktbeschränkungen nicht zu gewährleisten. Bund und Länder sollten die Kommunen sowie die Dienste und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe dabei unterstützen, diese Kapazitäten aufzubauen und vorzuhalten.“

In den letzten Monaten hatten die Dienste und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe sich versucht gemäß einer „neuen Normalität“ zu organisieren, um die Hilfeangebote für wohnungslose Menschen so gut es geht zu erhalten: Beratungen und Essensausgaben fanden im Freien statt, häufig mit Spendengeldern wurden Schutzutensilien beschafft. Gartenpavillions stellte man den Hilfesuchenden als Unterstand zum Schutz gegen Sonne und Regen zur Verfügung. All diese Provisorien werden in der kommenden kalten Jahreszeit nicht mehr funktionieren!

Rosenke: „Verstöße in der Öffentlichkeit gegen Kontaktbeschränkungen sollen verschärft sanktioniert werden. Aber: Wohnungslose Menschen leben im öffentlichen Raum, insbesondere dann, wenn es vor Ort keine ausreichende Zahl an Unterkünften gibt und Tagesaufenthalte den Zugang beschränken müssen. Die Menschen auf der Straße dürfen nicht mit Ordnungsstrafen drangsaliert werden – so wie es in jüngster Zeit bereits in einigen Kommen geschieht.“

Die BAG W macht erneut darauf aufmerksam, dass Menschen, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben, die in Sammel- oder Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, in prekären Mitwohnverhältnissen oder in sonstigen Dauerprovisorien leben, eine gesundheitlich hoch belastete Bevölkerungsgruppe sind. Sie leiden häufiger als die Mehrheitsbevölkerung unter Mehrfacher-krankungen. Viele wohnungslose Menschen gehören also zu Risikogruppen, haben aber keine Chance soziale Kontakte zu reduzieren und Schutz durch den Rückzug in die eigene Wohnung zu finden.

Rosenke: „Wir fordern erneut, zum Schutz der häufig mehrfach belasteten wohnungslosen Menschen Corona-Schnelltests auch in den Diensten und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe zu ermöglichen.“  

Einige Kommunen hatten es in den letzten Monatenermöglicht, zusätzliche Räumlichkeiten anzumieten, um die Belegungsdichte in Unterkünften zu entzerren. Leider sind diese Maßnahmen sukzessive beendet worden.

Rosenke: „Es müssen sofort wieder zusätzliche Hotel- und Pensionszimmer, Jugendherbergen, eventuell auch leerstehende Ferienwohnungen angemietet werden, um eine Belegung unter Wahrung der Abstandsregeln zu ermöglichen. Bund und Länder sollten dafür unbürokratisch zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.“

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:
Werena Rosenke, Geschäftsführerin BAG W, 0151-16 70 03 03, werenarosenke@bagw.de

PRM_2020_10_28_BAG-Wohnungslosenhilfe_Appel_an_Bund_und_Laender.PDF