Wohnen ist Menschenrecht

Wahlwiederholung in Berlin am 12. Februar 2023: Auch wohnungslose Menschen haben ein Wahlrecht.

Eintrag in das Wählerverzeichnis muss bis zum 20. Januar 2023 beantragt werden.

Berlin, 11. Januar 2023 - Am Sonntag, dem 12. Februar 2023, findet die Wiederholungswahl zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) statt. Aufgrund von Wahlfehlern bei der Wahl im September 2021 werden Berliner:innen nun erneut zur Wahlurne gebeten. Auch wohnungslose Menschen haben wieder ein Stimmrecht. Auf die hierfür geltenden Bestimmungen und die bevorstehende Frist zur Eintragung in das Wahlverzeichnis weist die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W), der Dachverband der Dienste und Einrichtungen der Hilfen in Wohnungsnotfällen in Deutschland, hin und fordert zudem einfache Verfahren.

Antragsstellung

Wohnungslose Bürger:innen ohne Meldeadresse sind nicht durchgehend im Wählerverzeichnis verzeichnet. Um bei den Wahlen in Berlin dennoch ihr Wahlrecht wahrnehmen zu können, müssen sie bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (= 22. Januar 2023) formal eine Eintragung in das Wählerverzeichnis vornehmen lassen. Da dieser Stichtag auf einen Sonntag fällt, sollte die Eintragung bis spätestens zum Freitag, den 20. Januar 2023 – 13:00 Uhr erfolgen. Hierzu muss der/die Antragsstellende persönlich das Wahlamt des Bezirkes, in dem sich die Person in der Nacht vom 7. auf den 8. Januar 2023 tatsächlich aufgehalten hat, aufsuchen und dort einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Eintragung in das Wahlverzeichnis unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises einreichen. Eine Übersicht aller Bezirkswahlämtermit Adressen hat der Landeswahlleiter veröffentlicht.

Wahlvoraussetzungen

Für die Teilnahme an den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen müssen sich Personen ohne festen Wohnsitz seit mindestens drei Monaten (Stichtag: 12. November 2022) „gewöhnlich“ in Berlin aufhalten. Darüber hinaus gelten für beide Wahlen unterschiedliche Voraussetzungen. Für die Wahl zum Abgeordnetenhaus gilt als stimmberechtigt, wer zum Wahltermin mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft innehat. Für die Zusammensetzung der BVV dürfen darüber hinaus auch nicht-deutsche EU-Bürger:innen und Personen, die 16 Jahre oder älter sind, abstimmen. Dementsprechend gibt es für Eintragung in die Wahlverzeichnisse zwei verschiedene Antragsformblätter (710 AH / BVV für Berliner Abgeordnetenhaus + BVV und 710 BVV für nur BVV), die – wie oben beschrieben – bei den Bezirkswahlämtern fristgerecht einzureichen sind.

Forderung der BAG W

Die BAG W begrüßt die gute Vorbereitung und Weitergabe der Informationen zur Wahlbeteiligung wohnungsloser Menschen durch die Landeswahlleitung. Diese Wählergruppe und deren Hürden werden bei anderen Wahlen oftmals übersehen. Insofern sind das Merkblatt und die vorab verfügbaren Formblätter für Antragsstellung vorbildlich. Nun gilt es, diese Informationen noch rechtzeitig an die Menschen heranzutragen und die Eintragung in das Wählerverzeichnis möglichst komplikationsfrei zu ermöglichen. Dazu meint Werena Rosenke, Geschäftsführerin der BAG W: „Auf den ersten Blick scheinen die formalen Anforderungen zur Wahlteilnahme nicht hoch, jedoch stellen sie für viele wohnungslose Menschen ohne Meldeadresse durchaus eine Hürde dar. Damit Sie gleichberechtigt ihr demokratisches Grundrecht wahrnehmen können, sollten alle Verantwortlichen die Betroffenen bestmöglich unterstützen. In den Wahlämtern sollte problemsensibel und hilfsbereit auf das Anliegen der Antragsstellenden eingegangen werden. Hilfen beim Ausfüllen sind bei Bedarf angeraten. Die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe sollten nun aktiv und umfassend auf die Möglichkeit zur Teilnahme an den Wahlen hinweisen und die Fristen, die Adressen der Wahlämter sowie weitere Wahlmodalitäten leicht verständlich veröffentlichen (z. B. als Aushänge) und allen Ratsuchenden zur Seite stehen – bei Bedarf auch begleitend.“

Pressemitteilung als PDF herunterladen


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Andreas Pützer, Fachreferent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, (030) 284 4537-22,
E-Mail: andreaspuetzer@bagw.de