Wohnen ist Menschenrecht
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Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden
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Für den Koalitionsvertrag gilt: Die Verankerung des Ziels, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden!

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) appelliert an CDU/CSU und SPD, die Überwindung von Wohnungslosigkeit als ein prioritäres Ziel im Koalitionsvertrag zu verankern.

Pressemitteilung 
Berlin, 18.03.2025

„Es ist eine der zentralsten Aufgaben des Staates, für bezahlbaren Wohnraum für die Bevölkerung zu sorgen. Wohnen darf nicht zu einem Luxusgut werden. Die Bereitstellung von bedarfsgerechtem Wohnraum muss schnell umgesetzt werden, um die sozialen Notlagen zu verringern und zu vermeiden. Die Kosten für die Untätigkeit sowie unwirksame Maßnahmen können wir uns nicht leisten“, mahnt Susanne Hahmann, Vorsitzende der BAG W.

Zahl der wohnungslosen Menschen steigt – es braucht eine Trendumkehr
Die Zahl der wohnungslosen Menschen ist in Deutschland in den letzten Jahren drastisch auf mindestens 531.600 gestiegen. Dabei sind Menschen, denen Wohnungslosigkeit aufgrund von Zwangsräumungen und Räumungsklagen unmittelbar droht, nicht eingerechnet. Eine Trendumkehr ist dringend erforderlich, jedoch findet sich im aktuellen Sondierungspapier kein Wort zur Überwindung von Wohnungslosigkeit. „Das ist nicht hinnehmbar! Die neue Bundesregierung muss dieses Thema in den Koalitionsvertrag aufnehmen und entschiedene, schnelle rechtliche Schritte ergreifen und ausreichend finanziellen Mittel zur Verhinderung und Überwindung von Wohnungsnot zur Verfügung stellen“, fordert Sabine Bösing.

Einrichtungen und Dienste der Wohnungsnotfallhilfe als soziale Infrastruktur in Gefahr – Bund muss handeln
Trotz der alarmierenden Entwicklungen werden aktuell in vielen Kommunen zentrale Hilfeangebote gestrichen, da sie als „freiwillige Leistungen“ gelten. Dies ist fatal: Wer an dieser Stelle spart, „zahlt“ später umso mehr – sei es durch steigende Sozialausgaben oder durch gesellschaftliche Folgekosten. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die soziale Infrastruktur im Sondervermögen für Infrastruktur berücksichtigt wird.

Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit fortführen
Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der Lissabon-Erklärung und dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit zum Ziel der Überwindung von Wohnungslosigkeit bis 2030 bekannt. „Wir fordern CDU/CSU und SPD auf, den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit fortzuführen und die erforderlichen Maßnahmen mit einem ausreichenden Budget zu hinterlegen", so Sabine Bösing.

Soziale Mietenpolitik, die wirksam vor Wohnungslosigkeit schützt
Im Sondierungspapier heißt es: „Die Mietpreisbremse wollen wir zunächst für zwei Jahre verlängern.“ Das ist ein richtiger Schritt, reicht aber nicht aus. Es braucht eine umfassendere soziale Mietenpolitik:

  • Mietpreisbremse ohne Ausnahmen für Kurzzeitvermietungen und möblierte Wohnungen verlängern.
  • Gesetzliche Klarstellung, dass Schonfristzahlungen auch ordentliche Kündigungen verhindern.
  • Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit ohne zumutbaren Ersatzwohnraum gesetzlich ausschließen.
  • Bundesförderprogramm zur Prävention von Wohnungsverlusten
  • Bauoffensive für bezahlbaren Wohnraum mit Belegrechten

Bürgergeld/Neue Grundsicherung: Keine Sanktionen, die Wohnungslosigkeit verursachen
Die geplante Verschärfung der Sanktionen beim Bürgergeld birgt Risiken. „Kein Mensch darf durch Sozialkürzungen obdachlos werden. Miet- und Energieschulden, die die häufigste Ursache für Wohnungslosigkeit sind, müssen von den Sozialkürzungen ausgeschlossen bleiben“, warnt Sabine Bösing, Geschäftsführerin der BAG W.

Die neue Bundesregierung hat es in der Hand: Sie kann jetzt die Weichen stellen, um Wohnungsnot sowie Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland systematisch zu überwinden und die drohende soziale Krise abzuwenden. Wir appellieren an CDU/CSU und SPD: Geben Sie dem Thema Priorität in den Koalitionsverhandlungen!

Die Pressemitteilung finden Sie unter diesem Link als PDF-Datei.

Bei Fragen wenden Sie sich an:
Sabine Bösing
Geschäftsführerin BAG W
Tel.: (+49) 30-2 84 45 37-20
Mobil: (+49) 151 62600137
E-Mail: sabineboesing@bagw.de