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Gemeinsam mehr erreichen – Strategien und Bündnisse zur Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit

Seit dem 24. April ist es offiziell, die Bundesrepublik Deutschlang verfügt über einen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Nach Angaben der OECD ist sie damit Land Nr. 26 von 43 Mitgliedern der OECD und/oder der Europäischen Union, mit einer entsprechenden Strategie.
Das inhaltlich und organisatorisch zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zitiert Ministerin Klara Geywitz mit den Worten: „Die Überwindung der
Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist eine Mammutaufgabe. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP) legt die Bundesregierung nun erstmals einen Handlungsleitfaden dafür vor, diese große gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzugehen.“

Als BAG Wohnungslosenhilfe nehmen wir das wichtige politische Signal auch in dieser Ausgabe der wohnungslos auf. Bereits jetzt haben sich auch einzelne Bundesländer und
Kommunen auf den Weg gemacht, in ihrer Zuständigkeit Strategieprozesse anzuschieben, um notwendige Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Diese Entwicklung ist
positiv. Wie auch im Titel des NAP Gemeinsam für ein Zuhause wird darin das Gemeinsame bei der Verantwortung und im Handeln betont. Es ist unstrittig, dass es ein abgestimmtes
Handeln zwischen Bund, Ländern und Kommunen unter Einbezug der Wohnungsnotfallhilfe, der Wohnungswirtschaft, der Wissenschaft und vor allem der Menschen mit eigener
Erfahrung von Wohnungslosigkeit braucht. Im Themenschwerpunkt Gemeinsam mehr erreichen geben wir in dieser Ausgabe der wohnungslos Raum für einzelne
Aspekte. Mit dem Saarland und der Landeshauptstadt Hannover stellen wir zwei Beispiele regionaler und lokaler Strategieansätze
vor. Ausgehend von dem langjährigen Einsatz der BAG W für eine Nationale Strategie zur Überwindung von Wohnungsnot und Armut wissen wir, dass eine solche
Forderung kontinuierlich und strategisch vorangetrieben werden muss, soll sie erfolgreich sein. Aus der Entwicklung der Wohnungsnotfallhilfen wissen wir auch, dass Fortschritte stets zu verteidigen sind. Hierzu braucht es Netzwerke, Kooperationen und Verbündete und diese auch in immer wieder neuen Konstellationen. Unter dem Themenschwerpunkt
geben wir auch zwei wichtigen lokalen Beispielen Raum, ihre langwährende Arbeit in Bündnissen mit den allgemeinen und spezifischen Voraussetzungen, Herausforderungen und Erfolgen vorzustellen. Es handelt sich um den Berliner Arbeitskreis Wohnungsnot, der seit über 35 Jahren besteht und das seit dem Jahr 2004 in Heidelberg aktive Bündnis gegen Armut und Ausgrenzung. Die Herausforderungen sind in den Wohnungsnotfallhilfen in den letzten Jahrzehnten deutlich komplexer geworden. Einzelne Bedarfsgruppen rechtfertigen
eine spezifische Auseinandersetzung und erfordern die Entwicklung gezielter Strategien zur Durchsetzung ihrer gleichberechtigten Teilhabe. Im Kontext von Wohnungsnot verdeutlichen die Konsequenzen intersektionaler Diskriminierung den anwaltlichen Auftrag an die Wohnungsnotfallhilfen.

In den drei Beiträgen zur Arbeitsgruppe EU-Bürger:innen in Berlin, zum Beteiligungsprozess zur Erstellung des Bremer Landesaktionsplans Istanbul-Konvention und den Allianzen zur Unterstützung wohnungsloser LSBTIQ+ werden Schritte zur Wahrnehmung dieses Auftrags vorgestellt. Die BAG W nimmt den Nationalen Aktionsplan zum Anlass, rund um den Tag der wohnungslosen Menschen am 11. September 2024 eine Kampagne zu initiieren mit dem Titel: WOHNUNG_LOS: Gemeinsam mehr erreichen. Politische Willensbekundungen
müssen mit Leben und d. h. durch konkretes Handeln gefüllt werden. Beteiligen Sie sich vor Ort, gehen Sie auf potentielle Bündnispartner zu, fordern Sie die lokale Politik
und Verwaltung. Auf den Seiten 60-61 und im beiliegenden Flyer finden Sie nähere Informationen zur Kampagne.

In der Rubrik Praxis gibt ein langjähriger Praktiker rückblickend wichtige Impulse für die Arbeit in den Wohnungsnotfallhilfen
vor Ort. Ein Praxisforschungsprojekt zeigt wiederum wie sich das Thema Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung in der städtischen Praxis voranbringen lässt. Im Bereich
Rechtsprechung wird auf das unverändert gültige Thema der obdachlosenrechtlichen Unterbringung einer psychisch auffälligen, wohnungslosen Person hingewiesen. Wir danken den Autorinnen und Autoren für ihre Beiträge und wünschen Ihnen eine erkenntnisreiche Lektüre.

Joachim Krauß
Schriftleitung wohnungslos

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