Ein ereignisreiches Jahr ist zu Ende gegangen. Die Bundesregierung, die sich erstmals die Überwindung von Obdachund Wohnungslosigkeit ausdrücklich auf die Agenda gesetzt hat, ist vorfristig Geschichte. Die politischen Mehrheitsverhältnisse sind aktuell ungewiss und im Ringen um die größte mediale Aufmerksamkeit erleben wir ein Wetteifern mit Argumenten, die soziale Härte, Leistungskürzungen oder auch Leistungsausschlüsse sowie Ausweisungen propagieren. Blicken wir auf das Jahr 2025 müssen diese Zeichen der Entsolidarisierung mehr Sorge bereiten, als ein nicht beschlossener Bundeshaushalt. Und diese Sorge bezieht sich auch auf den von der Bundesregierung verabschiedeten Nationalen Aktionsplan zur Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 (NAP W), dem Thema dieser Ausgabe der wohungslos. Die unumstrittene Richtigkeit der Zielstellung ist uns Anlass, nach dem aktuellen Stand und den laufenden Maßnahmen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene zu fragen.
Der ersten Ebene widmen sich die Beiträge von Ali Bargu von der OECD sowie von Saoirse Browne von FEANTSA. Sie geben einen Einblick in einzelne Maßnahmen und benennen inhaltliche Schwerpunktsetzungen, die auch Rahmen sind für den NAP W. Zu dessen weiterer inhaltlicher Ausgestaltung wurden drei Facharbeitsgruppen ins Leben gerufen, die von den organisatorisch Verantwortlichen im Heft vorgestellt werden. Rolf Jordan vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge skizziert die Arbeit zu den Themenbereichen Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sowie Hilfen, Hilfesysteme und Notversorgung. Die dritte Facharbeitsgruppe Wohnraumversorgung liegt in der organisatorischen Verantwortung des Deutschen Verbands für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung und wird von dessen Mitarbeitenden Christian Huttenloher und Maximilian Pechstein vorgestellt. Der politischen Entwicklung und dem dadurch fehlenden Bundeshaushalt geschuldet, müssen die Facharbeitsgruppen vorerst ruhen. Eva Schweitzer und Friederike Vogel vom Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung stellen die dort angesiedelte Kompetenzstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit als eine weitere Begleitstruktur zur Umsetzung des NAP W vor. Daran schließt sich der Beitrag von Stephan Nagel an, der eine Einordnung und fachlich-kritische Würdigung zum aktuellen Umsetzungsstand des NAP W vornimmt. Dr. Martin Lenz und Regina Heibrock zeigen am Beispiel der Stadt Karlsruhe, wie langfristig entwickelt und strukturell eingebunden Wohnungsnotfallhilfe auf kommunaler Ebene sein muss und kann, um als ein Gesamtkonzept wirken zu können. Dass es diese Einbindung braucht, zeigt in
der Rubrik Praxis die Analyse von Benjamin Raabe. Als Fachanwalt für Mietrecht verweist er auf Reformbedarfe anhand der Realitäten auf dem Wohnungsmarkt. Constanze Janda wiederum gibt eine Handreichung für eine bürgerfreundliche Sozialverwaltung, die wir dankenswerter Weise als Zweitabdruck in diese Ausgabe aufnehmen durften. Im Bereich Rechtsprechung erläutert Manfred Hammel einmal
mehr anhand des Falles einer alleinerziehenden, obdachlosen Mutter mit minderjährigem Kind die Komplexität bei der Durchsetzung ordnungsrechtlicher Unterbringung.
Als BAG W hatten wir noch vor der Entscheidung zu vorgezogenen Neuwahlen Forderungen an die demokratischen Bundestagsparteien formuliert, die wir Ihnen auch in dieser Ausgabe zur Kenntnis geben. Gleiches gilt für unser aktuelle Pressemitteilung zum Wohnungslosenbericht 2024 der Bundesregierung, mit der wir das Heft beschließen.
Ihnen allen wünschen wir ein gesundes, glückliches und vor allem friedvolles Jahr 2025.
Den Autorinnen und Autoren danken wir für die Zusammenarbeit.
Joachim Krauß
Redaktionsleitung wohnungslos
Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden! Zum Stand auf europäischer und deutscher Ebene
Einzelbestellungen / Abonnements
Für Einzelbestellungen und Abonnements unserer Publikationen nutzen Sie bitte das Bestellformular, das Sie per Post oder E-Mail an die Geschäftsstelle der BAG W senden.
BAG Wohnungslosenhilfe e.V.
Waidmannsluster Damm 37 | 13509 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 / 2 84 45 37 0
E-Mail: info@bagw.de