Wohnen ist Menschenrecht
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Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden
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Demokratieerhalt

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) steht für Demokratie, Solidarität, Menschenwürde und die Gleichwertigkeit aller Menschen – unabhängig von Herkunft, Religion, Weltanschauung, geschlechtlicher Identität, Nationalität und sozialem Status. Sie stellt sich gegen jede Form der Diskriminierung und menschengruppenbezogene Feindlichkeit. Haltungen und Verhaltensweisen, die antidemokratische und menschenfeindliche Bestrebungen fördern, lehnt sie entschieden ab.

Seit dem Einzug der AfD in den Bundestag hat die Partei durch rechtsextreme Parolen und gezielt eingesetzte Polemik gegen benachteiligte und/ oder zugewanderte Menschen die Grenze des Sagbaren verschoben. Auch in den Parteien der sogenannten politischen Mitte werden menschenfeindliche Haltungen zunehmend mitgetragen. Mit ihrer Strategie erreichen rechtsextremen Akteur*innen, dass menschenfeindliche und antidemokratische Positionen salonfähig werden. Besonders brisant ist, dass sich diese Positionen bis weit in die Mitte der Gesellschaft verbreiten. Dies führt zu einem gesellschaftlichen Klima der Ausgrenzung und Entsolidarisierung, das insbesondere schutzbedürftige Menschen schadet.

Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall ein. In drei Bundesländern werden die Landesverbände bereits als gesichert rechtsextrem bewertet.

Aufgrund dieser Entwicklungen möchte die BAG W ihren Mitgliedern sowie den Einrichtungen und Diensten der Wohnungslosenhilfe mit den folgenden Handreichungen Tipps und Empfehlungen anbieten, wie sie mit menschen- und demokratiefeindlichen Akteur:innen umgehen können.

 

Modul 1: Grundsatzposition „BAG W steht für Demokratie, Solidarität und Menschenwürde“

Modul 1: Grundsatzposition „BAG W steht für Demokratie, Solidarität und Menschenwürde“

BAG W steht für Demokratie, Solidarität und Menschenwürde

Angesichts der gesellschaftspolitischen Polarisierung und einer wachsenden Zahl von Menschen in prekären Lebenslagen appelliert die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe an ihre Mitglieder, die demokratischen Parteien, Wohlfahrtsverbände und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen, sich gegen jede Form antidemokratischer, populistischer und menschenverachtender Positionen zu stellen.

Die Wohnungsnotfallhilfe ist Seismograf gesellschaftlicher Zustände und Wandlungen. Es ist ihre Aufgabe, in einer gesellschaftspolitischen Atmosphäre, in der offen der Ausschluss von schutzbedürftigen Menschen und die Entsolidarisierung gefordert und durch politische Maßnahmen vollzogen werden, ihre Stimme zu erheben. Menschenrechte sind nicht teilbar und es ist unsere Verantwortung und Pflicht, uns für die Menschen stark zu machen, die an den Rand der Gesellschaft gedrängt sind. Wir erklären uns mit ihnen solidarisch, unabhängig von geschlechtlicher Identität, Nationalität, Herkunft, Religion oder Weltanschauung. 

In ihrem Grundsatzprogramm formuliert die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe ihr Selbstverständnis und ihre Grundsätze. Sie sind uns auch in der aktuellen gesellschaftspolitischen Polarisierung Maxime:
Die unter dem Dach der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe zusammenarbeitenden Verbände, Arbeitsgemeinschaften und Mitgliedseinrichtungen orientieren sich an den Menschenrechten, den Bürgerrechten des Grundgesetzes und am Sozialstaatsprinzip.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Achtung der Menschenrechte und der Menschenwürde Ausgangspunkt und Grundlage aller Anstrengungen zur Überwindung sozialer Ausgrenzung, Armut und Wohnungslosigkeit sowie der Entwicklung und Gestaltung aller Hilfeangebote in der Wohnungslosenhilfe sind. 

Wir treten dafür ein, dass die Würde wohnungsloser Menschen in der Öffentlichkeit geachtet wird und wenden uns gegen die menschenverachtende Gewalt, der sie immer wieder ausgesetzt sind. 

Wir sorgen dafür, dass sie die ihnen zustehenden Hilfen ohne Rücksicht auf geschlechtlicher Identität, ethnische Herkunft, Religion, Nationalität und Weltanschauung erhalten und wenden uns gegen jede Form direkter oder indirekter Diskriminierung. 

Wir setzen uns im Interesse der Hilfesuchenden für eine Umsetzung des Sozialstaatsgebots unserer Verfassung auf allen Ebenen unseres Gemeinwesens ein. Der soziale Rechtsstaat garantiert ein individuell einklagbares Recht auf Sozialhilfe und fordert vom Staat zugleich eine Gesellschafts- und Sozialpolitik, die Armut, Wohnungslosigkeit und soziale Ausgrenzung vermeidet und ihnen entgegenwirkt. 

Wir wenden uns gegen alle Angriffe auf das Sozialstaatsprinzip und sorgen in Politik und Öffentlichkeit dafür, dass Vorschläge zur Überwindung und Vermeidung sozialer Ausgrenzung und Wohnungslosigkeit Eingang in die Gesetz- und Verordnungsgebung auf Bundes- und Landesebene finden.

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Modul 2: Planung und Durchführung von Veranstaltungen

Modul 2: Planung und Durchführung von Veranstaltungen

Checklisten

Hinweis: Die folgenden zwei Checklisten basieren auf der Publikation "Wichtiger denn je: Wir lassen uns das Wort nicht nehmen! Empfehlungen für die Durchführung störungsfreier Veranstaltungen(2024)" der Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR), einem Projekt des Vereins für Demokratische Kultur in Berlin (VDK) e.V.

Checkliste für die Vorbereitung von Veranstaltungen:

  • Klären Sie, wer das Hausrecht hat. Grundsätzlich hat die Veranstaltungsleitung das Hausrecht, kann dieses aber an Dritte übertragen.
  • Verschaffen Sie sich Klarheit über Ziel und Zielgruppe sowie Art der Veranstaltung (öffentlich oder geschlossen). Als Veranstalter*in besitzen Sie die Freiheit, selbst zu entscheiden, wen Sie einladen oder ggf. ausschließen möchten. Sie sind nicht verpflichtet, Vertreter*innen von Parteien einzuladen, auch wenn diese im Parlament sitzen und möglicherweise zunehmend Zuspruch erhalten. Schließen Sie nach Möglichkeit menschen- und demokratiefeindliche Akteur*innen bereits in der Einladung
    aus und geben Sie erst eine Pressemitteilung heraus, wenn Sie sicher sind, ob die Veranstaltung öffentlich bleiben soll (vgl. auch Grundsätze und  Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der AfD und anderen rechtsextremen und rechtspopulistischen Organisationen der Diakonie Mitteldeutschland).
  • Bereiten Sie sich inhaltlich auf die zentralen Argumentationsmuster und Themenfelder der menschen- und demokratiefeindlichen Akteur*innen vor.
  • Suchen Sie im Vorfeld von öffentlichen Veranstaltungen den Kontakt zur Polizei und besprechen Sie Szenarien und Strategien. Lassen Sie sich für den Zeitraum der Veranstaltung die Telefonnummer einer zuständigen Ansprechperson geben. Die Veranstaltungsleitung kann darauf bestehen, dass die Polizei vor Ort ist, um die Veranstaltung zu schützen.
  • Bemühen Sie sich rechtzeitig um Unterstützung von szenekundigen Institutionen, die örtlich und überregional die menschen- und demokratiefeindlichen Akteur*innen kennen und vor Ort Hilfestellung bieten können (vgl. Bundesverband Mobile Beratung).
  • Besetzen Sie den Eingangsbereich rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn mit genügend Personen aus Ihrem Unterstützerkreis. Geben Sie ihnen Listen aus, um eigenständig demokratiefeindliche Symbole zu erkennen (vgl. Rechtsextremismus - Augen auf! Sehen – Erkennen – Handeln Rechtsextremistische Symbole, Kennzeichen und Organisationen des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen und untenstehende Weiterführende Links).
  • Bitten Sie Teilnehmende aus den eigenen Kreisen, rechtzeitig vor dem offiziellen Beginn der Veranstaltung vor Ort zu sein.
  • Besetzen Sie im Raum wichtige Plätze und Positionen vor Beginn der Veranstaltung mit Ihnen bekannten Personen (erste und letzte Stuhlreihe, Plätze an Gängen, Türen, Bühnenaufgängen, Saalmikrofonen, Lichtschaltern u.Ä.).
  • Überlegen Sie im Vorfeld, ob und unter welchen Bedingungen Bild-, Audio- oder Videoaufnahmen von Teilnehmenden für Sie in Ordnung sind und dass diese vorab mit Ihnen besprochen werden. Stellen Sie sicher, dass datenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Klären Sie auch, ob Sie für die Aufnahmen der Veranstaltung eine bestimmte Person beauftragen möchten – und ob Aufnahmen außerhalb dieses klaren Auftrags nicht gestattet sein sollen, um den Schutz von allen Teilnehmenden sicherzustellen.

Checkliste für die Durchführung von Veranstaltungen:

  • Verhindern Sie das Eindringen von unerwünschten Personen – gewaltfrei, aber konsequent – und sprechen Sie den unerwünschten Personen ein Hausverbot aus.
  • Stellen Sie klare Diskussionsregeln (Antidiskriminierungsregeln) auf und benennen Sie die Kriterien eines Ausschlusses. Vermitteln Sie die Diskussionsregeln und die Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung durch den/die Moderierenden und/oder geben Sie diese in Schriftform aus.
  • Geben Sie das Saalmikrofon an einen/eine Helfer*in bzw. Ordner*in, der/die das Mikrofon nicht aus der Hand gibt.
  • Legen Sie zu Beginn der Veranstaltung fest, ob und von wem fotografiert oder gefilmt werden darf. Informieren Sie Pressevertreter*innen und Besucher*innen bereits bei der Akkreditierung über das geplante Vorgehen.
  • Achten Sie darauf, dass Moderation, Redner*innen und Veranstaltungsleitung jederzeit Kontakt miteinander halten und die Veranstaltung überblicken können. So können Sie unmittelbar auf Störungen reagieren und ggf. die Polizei informieren.
  • Bitten Sie auf keinen Fall menschen- oder demokratiefeindlichen Akteur*innen auf das Podium und bieten Sie diesen nie eine Bühne (z.B. durch lange Monologe).
  • Falls es zu diskriminierenden Äußerungen kommt, positionieren Sie sich klar und deutlich dagegen.
  • Unterbinden Sie ausufernde, diskriminierende Äußerungen - notfalls über die Mikrofonanlage, die Sie mit einem/einer Techniker*in besetzen.
  • Sollten sich Personen psychisch oder physisch bedroht fühlen, greifen Sie ein, notfalls in Absprache mit der Polizei.
  • Begleiten Sie potenziell gefährdete Personen ggf. auf ihrem Weg von der Veranstaltung nach Hause (Personen, die aufgrund ihrer politischen oder journalistischen Tätigkeit gefährdet sind, migrantisch gelesene Personen etc.).

Checklisten zum Download als PDF Version

Diskussionsregeln

Empfehlungen zu Diskussionsregeln bei Veranstaltungen:

  • Bitte halten Sie Ihre Redebeiträge kurz, so können alle Interessierten zu Wort kommen.
  • Bitte beziehen Sie sich auf das Veranstaltungsthema. Wir wünschen uns eine lebhafte Diskussion und legen Wert auf einen respektvollen und höflichen Umgang.
  • Lassen Sie sich bitte gegenseitig ausreden. Menschen, die Taktiken der Wortergreifungsstrategien einsetzen oder andere Teilnehmer*innen wiederholt unterbrechen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.
  • Respekt bedeutet auch, das Recht auf Würde, Unversehrtheit und Sicherheit aller Menschen anzuerkennen. Wir dulden keine menschenverachtenden und beleidigenden Beiträge oder Verhaltensweisen.  Hierzu zählen zum Beispiel Rassismus, Sexismus und Homophobie.
  • Als Veranstaltende entscheiden wir über den Ausschluss von Teilnehmenden und behalten uns vor, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen, Personen, die menschenverachtende und beleidigende Äußerungen von sich geben, von der Veranstaltung auszuschließen.

Diskussionsregeln zum Download als PDF Version

Weiterführende Links

Weiterführende Links zum Download als PDF Version

Modul 3: Lebensrealitäten wohnungsloser Menschen: Vorurteile entkräften durch Argumente und Fakten

Modul 3: Lebensrealitäten wohnungsloser Menschen: Vorurteile entkräften durch Argumente und Fakten

Von Fachkräften für Fachkräfte

1. Wer wohnungslosen Menschen Geld gibt, fördert ihre Selbstbestimmung

Wohnungslose Menschen nutzen gespendetes Geld sehr unterschiedlich: zum Beispiel für Essen und Getränke, Hygieneartikel, Fahrkarten, Mobilfunkkarten, eine Unterkunft oder kleine Alltagsfreuden. Wer spendet, unterstützt ein Stück Würde und Selbstbestimmung.

Eine Geldspende ermöglicht es wohnungslosen Menschen, selbst zu entscheiden, was sie davon kaufen. Denn sie wissen am besten, was sie benötigen und möchten. Auch wohnungslose Menschen mögen zum Beispiel bestimmte Speisen nicht oder sind gar allergisch dagegen. Wer Geld spendet, sollte folglich die freie Entscheidung akzeptieren, auch wenn das Geld möglicherweise für alkoholische Getränke verwendet wird. Nur ein geringer Teil der wohnungslosen Menschen leidet an einer Abhängigkeitserkrankung.

Besonders für Personen mit einer Abhängigkeitserkrankung kann eine Geldspende lebenswichtig sein. Alkohol zu kaufen ist kein Ausdruck von Verantwortungslosigkeit, sondern Ausdruck einer komplexen gesundheitlichen Situation. Nur wenn die Person ausreichend finanzielle Mittel hat, kann sie sich neben Alkohol auch Essen und andere Dinge kaufen. Ein unbegleiteter Entzug kann bei einer Alkoholabhängigkeit lebensgefährlich sein. Viele ehemals wohnungslose Menschen berichten zudem, dass sie den Entzug erst geschafft haben, als sie eine sichere Unterkunft hatten. Abhängigkeitserkrankungen sind häufig eine Folge der extremen Belastung auf der Straße. Zugleich ist der Zugang zu Unterstützungsangeboten bei Abhängigkeitserkrankungen nicht für alle gewährleistet und wurde vielerorts durch Einsparungen weiter eingeschränkt.

2. Wohnungslosigkeit ist vor allem das Ergebnis struktureller Probleme des Wohnungsmarkts

Wohnungssuche hat weit mehr mit strukturellen Hürden zu tun als mit individuellem „Wollen“. Insbesondere kleine und bezahlbare Wohnungen sind stark nachgefragt und nur selten verfügbar. Die Studie “Zugang verweigert” zeigt, dass wohnungslose Menschen zudem stark bei der Wohnungssuche diskriminiert werden und daher meist keine Chancen haben, eine Wohnung zu bekommen.

Die Wohnungssuche ist für viele Personen zudem sehr anspruchsvoll: Gerade in prekären Jobs ist es schwer, zu vielen Wohnungsbesichtigungen zu gehen. Fehlender Internetzugang, der Druck, bürgerliche Normen zu erfüllen und die psychische Belastung, ständig bewertet zu werden, verschärfen die Situation. Hinzu kommt: Viele Vermietende verlangen eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, eine positive Schufa-Auskunft oder sogar eine Bürgschaft: Hürden, die gerade Menschen ohne eigene Wohnung oder mit unterbrochenen Wohnbiographien nicht erfüllen können. Für Personen, die von weiteren Diskriminierungsformen betroffen sind (zum Beispiel Herkunft), wird der Weg zu einer eigenen Wohnung noch zusätzlich erschwert. Das zeigen zahlreiche Forschungsprojekte, beispielsweise der Bericht des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung.

3. Die meisten wohnungslosen Menschen arbeiten oder möchten arbeiten

Viele Menschen in Wohnungsnot haben gearbeitet oder arbeiten weiterhin. Der Alltag ohne Wohnung ist extrem anstrengend und voller Hürden. Die Ursachen für Wohnungslosigkeit liegen nicht in mangelndem Fleiß: Studien zeigen, dass Wohnungslosigkeit die Folge gesundheitlicher Probleme, Trennung, Gewalt oder struktureller Armut ist, und nicht von mangelnder Motivation oder Faulheit. Laut Datensystem zur Wohnungslosigkeit stieg der Anteil der Erwerbstätigen unter wohnungslosen Menschen im Zeitraum von 2013 bis 2023 von 8,4 % auf 13,1 %, bei jungen Menschen auf 14,3 %. Besonders auffällig sind Unterschiede nach Staatsangehörigkeit: Unter nicht-deutschen Klient*innen wendet sich jede*r Fünfte trotz Erwerbstätigkeit an das Hilfesystem (20 %), bei deutschen Personen sind es nur 8,6 %. Ihr Einkommen reicht oft nicht, um Wohnungslosigkeit zu überwinden, ein Hinweis auf prekäre Löhne, unsichere Jobs und Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Oft entsteht ein Teufelskreis: Ohne Wohnung keine Arbeit und ohne Arbeit keine Wohnung.

Gerade für wohnungslose Menschen, die auf der Straße leben, ist es besonders schwierig, eine Arbeit zu finden, denn das Leben auf der Straße ist bereits ein Vollzeitjob: Schlafplatz finden, Essen organisieren, Duschen, Kleidung waschen, Schutz vor Witterung suchen, Handy und Guthaben laden, Behördentermine wahrnehmen, Geld für Tickets organisieren, Wertgegenstände sicher verwahren. Hinzu kommt, dass der Zugang zu registrierter Arbeit oft schwer ist, weshalb illegale Beschäftigungsverhältnisse mitunter die einzige Option bleiben, um Geld zu verdienen. Diskriminierung und fehlende sozialrechtliche Kenntnisse verschärfen die Lebenssituation der Menschen. So prägen fehlende Bildung, niedrige Löhne und strukturelle Ausgrenzung und nicht „Faulheit“ die Erwerbssituation vieler wohnungsloser Menschen.

4. Wohnungslosigkeit ist auch weiblich

Obdach- und Wohnungslosigkeit hat viele Gesichter und oftmals tragen sie weibliche Züge. So sind laut dem aktuellen Wohnungslosenbericht der Bundesregierung zwar knapp 80 % der Menschen, die ohne Unterkunft auf der Straße oder in Behelfsunterkünften leben, Männer und lediglich um die 20 % Frauen. Allerdings ist der Frauenanteil mit 43 % bei den verdeckt wohnungslosen Personen, die bei Familie, Freund*innen oder Bekannten unterkommen, deutlich höher. Und bei den untergebracht wohnungslosen Menschen ist das Geschlechterverhältnis fast ausgeglichen: Hier sind 55 % männlich und 43 % weiblich (bei weiteren 2 % ist das Geschlecht unbekannt). Zudem sind laut Bundesstatistik rund 51 % der untergebrachten wohnungslosen Menschen Haushalte mit Kindern.

Die Annahme, dass Obdach- oder Wohnungslosigkeit hauptsächlich Männer beträfe, liegt also vor allem an ihrer Sichtbarkeit im öffentlichen Raum. Während deutlich mehr Männer als Frauen obdachlos auf der Straße leben, bleiben Frauen verdeckt wohnungslos – oft mit negativen, weil ausbeuterischen Folgen für sie – oder sie leben in einer Einrichtung der Wohnungsnotfallhilfe, um sich vor den Gefahren der Straße zu schützen.

Wenn man also nicht nur Obdachlosigkeit – verstanden als das Leben ohne Unterkunft auf der Straße – betrachtet, sondern die ganze Bandbreite der Wohnungslosigkeit, so kommt man zu dem Schluss, dass sie vor allem folgende „Gruppe“ betrifft: Menschen. 

5. Auch wohnungslose Menschen mit Smartphone sind arm

Nicht alle wohnungslosen Menschen verfügen über ein Smartphone. Ob jemand eines besitzt, hängt wie auch in anderen Bevölkerungsgruppen von verschiedenen Faktoren ab: vom Einkommen, vom Zugang zu Unterstützungsangeboten, vom technischen Know-how, vom Gesundheitszustand oder von der Verfügbarkeit günstiger Geräte.

Ein Teil der wohnungslosen Menschen nutzt ein Smartphone, um soziale Kontakte zu pflegen und den Alltag besser zu bewältigen. Es bietet zudem ein Stück Privatsphäre und Normalität. Gleichzeitig bestehen große Unterschiede: Manche verfügen nur über ältere oder kostengünstige Modelle, andere über gar keine oder nur eingeschränkt funktionsfähige Geräte, etwa, weil der Akku leer oder das Datenvolumen aufgebraucht ist. Hilfsorganisationen geben teils kostenlose Smartphones aus, um den Zugang zu Beratungs-, Job- und Wohnungsangeboten zu erleichtern. Auch für den Kontakt mit Behörden wie dem Jobcenter, die zunehmend digital arbeiten, sind Smartphones wichtig. Häufig fehlen jedoch sichere Lade- und Aufbewahrungsmöglichkeiten oder finanzielle Mittel für Datentarife.

Der Besitz eines Smartphones allein lässt daher keinen Rückschluss auf die finanzielle Lage einer Person zu. Der Einsatz eines Smartphones dient nicht Luxuszwecken, sondern der Organisation des Alltags unter prekären Bedingungen.

6. Wohnungslose Menschen ohne deutschen Pass haben es noch schwerer

Die Menschenwürde aus Art. 1 des Grundgesetzes kennt keine Staatsangehörigkeit: Jeder Mensch muss menschenwürdig behandelt werden. Deswegen hat jeder Mensch in Deutschland zumindest das Recht auf eine Notunterkunft sowie auf „Brot, Butter und Seife“, wie es umgangssprachlich manchmal heißt. Menschen ohne deutschen Pass erhalten Sozialleistungen nur eingeschränkt.

Während deutsche Staatsbürger*innen im Falle der Bedürftigkeit sofort Anspruch auf Sozialleistungen haben, erhalten EU-Bürger*innen meist erst nach einem rechtmäßigen Aufenthalt von fünf Jahren Zugang zu bestimmten Sozialleistungen, sofern sie nicht erwerbstätig sind.

Menschen, die aus sogenannten Drittstaaten kommen und sich im Asylverfahren befinden, leben in der Regel in Sammelunterkünften mit Mehrbettzimmern ohne Privatsphäre und erhalten Leistungen für Asylbewerbende. Diese sind geringer als die Sozialleistungen, die deutschen Staatsbürger*innen zustehen. Während des Asylverfahrens ist z. B. auch die Freizügigkeit zeitweise ausgesetzt. Betroffene Menschen müssen in der ihnen zugewiesenen Sammelunterkunft verbleiben und dürfen darüber hinaus, wenn überhaupt, nur eingeschränkt arbeiten.