Von Fachkräften für Fachkräfte
1. Wer wohnungslosen Menschen Geld gibt, fördert ihre Selbstbestimmung
Wohnungslose Menschen nutzen gespendetes Geld sehr unterschiedlich: zum Beispiel für Essen und Getränke, Hygieneartikel, Fahrkarten, Mobilfunkkarten, eine Unterkunft oder kleine Alltagsfreuden. Wer spendet, unterstützt ein Stück Würde und Selbstbestimmung.
Eine Geldspende ermöglicht es wohnungslosen Menschen, selbst zu entscheiden, was sie davon kaufen. Denn sie wissen am besten, was sie benötigen und möchten. Auch wohnungslose Menschen mögen zum Beispiel bestimmte Speisen nicht oder sind gar allergisch dagegen. Wer Geld spendet, sollte folglich die freie Entscheidung akzeptieren, auch wenn das Geld möglicherweise für alkoholische Getränke verwendet wird. Nur ein geringer Teil der wohnungslosen Menschen leidet an einer Abhängigkeitserkrankung.
Besonders für Personen mit einer Abhängigkeitserkrankung kann eine Geldspende lebenswichtig sein. Alkohol zu kaufen ist kein Ausdruck von Verantwortungslosigkeit, sondern Ausdruck einer komplexen gesundheitlichen Situation. Nur wenn die Person ausreichend finanzielle Mittel hat, kann sie sich neben Alkohol auch Essen und andere Dinge kaufen. Ein unbegleiteter Entzug kann bei einer Alkoholabhängigkeit lebensgefährlich sein. Viele ehemals wohnungslose Menschen berichten zudem, dass sie den Entzug erst geschafft haben, als sie eine sichere Unterkunft hatten. Abhängigkeitserkrankungen sind häufig eine Folge der extremen Belastung auf der Straße. Zugleich ist der Zugang zu Unterstützungsangeboten bei Abhängigkeitserkrankungen nicht für alle gewährleistet und wurde vielerorts durch Einsparungen weiter eingeschränkt.
2. Wohnungslosigkeit ist vor allem das Ergebnis struktureller Probleme des Wohnungsmarkts
Wohnungssuche hat weit mehr mit strukturellen Hürden zu tun als mit individuellem „Wollen“. Insbesondere kleine und bezahlbare Wohnungen sind stark nachgefragt und nur selten verfügbar. Die Studie “Zugang verweigert” zeigt, dass wohnungslose Menschen zudem stark bei der Wohnungssuche diskriminiert werden und daher meist keine Chancen haben, eine Wohnung zu bekommen.
Die Wohnungssuche ist für viele Personen zudem sehr anspruchsvoll: Gerade in prekären Jobs ist es schwer, zu vielen Wohnungsbesichtigungen zu gehen. Fehlender Internetzugang, der Druck, bürgerliche Normen zu erfüllen und die psychische Belastung, ständig bewertet zu werden, verschärfen die Situation. Hinzu kommt: Viele Vermietende verlangen eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, eine positive Schufa-Auskunft oder sogar eine Bürgschaft: Hürden, die gerade Menschen ohne eigene Wohnung oder mit unterbrochenen Wohnbiographien nicht erfüllen können. Für Personen, die von weiteren Diskriminierungsformen betroffen sind (zum Beispiel Herkunft), wird der Weg zu einer eigenen Wohnung noch zusätzlich erschwert. Das zeigen zahlreiche Forschungsprojekte, beispielsweise der Bericht des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung.
3. Die meisten wohnungslosen Menschen arbeiten oder möchten arbeiten
Viele Menschen in Wohnungsnot haben gearbeitet oder arbeiten weiterhin. Der Alltag ohne Wohnung ist extrem anstrengend und voller Hürden. Die Ursachen für Wohnungslosigkeit liegen nicht in mangelndem Fleiß: Studien zeigen, dass Wohnungslosigkeit die Folge gesundheitlicher Probleme, Trennung, Gewalt oder struktureller Armut ist, und nicht von mangelnder Motivation oder Faulheit. Laut Datensystem zur Wohnungslosigkeit stieg der Anteil der Erwerbstätigen unter wohnungslosen Menschen im Zeitraum von 2013 bis 2023 von 8,4 % auf 13,1 %, bei jungen Menschen auf 14,3 %. Besonders auffällig sind Unterschiede nach Staatsangehörigkeit: Unter nicht-deutschen Klient*innen wendet sich jede*r Fünfte trotz Erwerbstätigkeit an das Hilfesystem (20 %), bei deutschen Personen sind es nur 8,6 %. Ihr Einkommen reicht oft nicht, um Wohnungslosigkeit zu überwinden, ein Hinweis auf prekäre Löhne, unsichere Jobs und Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Oft entsteht ein Teufelskreis: Ohne Wohnung keine Arbeit und ohne Arbeit keine Wohnung.
Gerade für wohnungslose Menschen, die auf der Straße leben, ist es besonders schwierig, eine Arbeit zu finden, denn das Leben auf der Straße ist bereits ein Vollzeitjob: Schlafplatz finden, Essen organisieren, Duschen, Kleidung waschen, Schutz vor Witterung suchen, Handy und Guthaben laden, Behördentermine wahrnehmen, Geld für Tickets organisieren, Wertgegenstände sicher verwahren. Hinzu kommt, dass der Zugang zu registrierter Arbeit oft schwer ist, weshalb illegale Beschäftigungsverhältnisse mitunter die einzige Option bleiben, um Geld zu verdienen. Diskriminierung und fehlende sozialrechtliche Kenntnisse verschärfen die Lebenssituation der Menschen. So prägen fehlende Bildung, niedrige Löhne und strukturelle Ausgrenzung und nicht „Faulheit“ die Erwerbssituation vieler wohnungsloser Menschen.
4. Wohnungslosigkeit ist auch weiblich
Obdach- und Wohnungslosigkeit hat viele Gesichter und oftmals tragen sie weibliche Züge. So sind laut dem aktuellen Wohnungslosenbericht der Bundesregierung zwar knapp 80 % der Menschen, die ohne Unterkunft auf der Straße oder in Behelfsunterkünften leben, Männer und lediglich um die 20 % Frauen. Allerdings ist der Frauenanteil mit 43 % bei den verdeckt wohnungslosen Personen, die bei Familie, Freund*innen oder Bekannten unterkommen, deutlich höher. Und bei den untergebracht wohnungslosen Menschen ist das Geschlechterverhältnis fast ausgeglichen: Hier sind 55 % männlich und 43 % weiblich (bei weiteren 2 % ist das Geschlecht unbekannt). Zudem sind laut Bundesstatistik rund 51 % der untergebrachten wohnungslosen Menschen Haushalte mit Kindern.
Die Annahme, dass Obdach- oder Wohnungslosigkeit hauptsächlich Männer beträfe, liegt also vor allem an ihrer Sichtbarkeit im öffentlichen Raum. Während deutlich mehr Männer als Frauen obdachlos auf der Straße leben, bleiben Frauen verdeckt wohnungslos – oft mit negativen, weil ausbeuterischen Folgen für sie – oder sie leben in einer Einrichtung der Wohnungsnotfallhilfe, um sich vor den Gefahren der Straße zu schützen.
Wenn man also nicht nur Obdachlosigkeit – verstanden als das Leben ohne Unterkunft auf der Straße – betrachtet, sondern die ganze Bandbreite der Wohnungslosigkeit, so kommt man zu dem Schluss, dass sie vor allem folgende „Gruppe“ betrifft: Menschen.
5. Auch wohnungslose Menschen mit Smartphone sind arm
Nicht alle wohnungslosen Menschen verfügen über ein Smartphone. Ob jemand eines besitzt, hängt wie auch in anderen Bevölkerungsgruppen von verschiedenen Faktoren ab: vom Einkommen, vom Zugang zu Unterstützungsangeboten, vom technischen Know-how, vom Gesundheitszustand oder von der Verfügbarkeit günstiger Geräte.
Ein Teil der wohnungslosen Menschen nutzt ein Smartphone, um soziale Kontakte zu pflegen und den Alltag besser zu bewältigen. Es bietet zudem ein Stück Privatsphäre und Normalität. Gleichzeitig bestehen große Unterschiede: Manche verfügen nur über ältere oder kostengünstige Modelle, andere über gar keine oder nur eingeschränkt funktionsfähige Geräte, etwa, weil der Akku leer oder das Datenvolumen aufgebraucht ist. Hilfsorganisationen geben teils kostenlose Smartphones aus, um den Zugang zu Beratungs-, Job- und Wohnungsangeboten zu erleichtern. Auch für den Kontakt mit Behörden wie dem Jobcenter, die zunehmend digital arbeiten, sind Smartphones wichtig. Häufig fehlen jedoch sichere Lade- und Aufbewahrungsmöglichkeiten oder finanzielle Mittel für Datentarife.
Der Besitz eines Smartphones allein lässt daher keinen Rückschluss auf die finanzielle Lage einer Person zu. Der Einsatz eines Smartphones dient nicht Luxuszwecken, sondern der Organisation des Alltags unter prekären Bedingungen.
6. Wohnungslose Menschen ohne deutschen Pass haben es noch schwerer
Die Menschenwürde aus Art. 1 des Grundgesetzes kennt keine Staatsangehörigkeit: Jeder Mensch muss menschenwürdig behandelt werden. Deswegen hat jeder Mensch in Deutschland zumindest das Recht auf eine Notunterkunft sowie auf „Brot, Butter und Seife“, wie es umgangssprachlich manchmal heißt. Menschen ohne deutschen Pass erhalten Sozialleistungen nur eingeschränkt.
Während deutsche Staatsbürger*innen im Falle der Bedürftigkeit sofort Anspruch auf Sozialleistungen haben, erhalten EU-Bürger*innen meist erst nach einem rechtmäßigen Aufenthalt von fünf Jahren Zugang zu bestimmten Sozialleistungen, sofern sie nicht erwerbstätig sind.
Menschen, die aus sogenannten Drittstaaten kommen und sich im Asylverfahren befinden, leben in der Regel in Sammelunterkünften mit Mehrbettzimmern ohne Privatsphäre und erhalten Leistungen für Asylbewerbende. Diese sind geringer als die Sozialleistungen, die deutschen Staatsbürger*innen zustehen. Während des Asylverfahrens ist z. B. auch die Freizügigkeit zeitweise ausgesetzt. Betroffene Menschen müssen in der ihnen zugewiesenen Sammelunterkunft verbleiben und dürfen darüber hinaus, wenn überhaupt, nur eingeschränkt arbeiten.