Obdachlosigkeit gefährdet die grundgesetzlich geschützten Individualrechte wie das Recht auf Leben, auf Gesundheit, auf körperliche Unversehrtheit und auf Menschenwürde.
Deswegen hat jede Gemeinde den unabweislichen Auftrag, diese Grundrechte zu schützen und entsprechende Gefahren abwehrende Maßnahmen zu ergreifen. Dies sehen die Polizei-, Sicherheits- und Ordnungsgesetze aller Bundesländer vor, um den Schutz grundlegender Menschenrechte zu gewährleisten.
Wohnungslose Menschen haben ein Recht darauf, von der Kommune, in der sie sich aktuell und tatsächlich aufhalten, mit einer Notunterkunft nach Ordnungsrecht versorgt zu werden. Dabei ist es unerheblich, wie lange sich die Betroffenen bereits in der Kommune aufhalten. Regelungen, die eine Mindestaufenthaltsdauer in einer Kommune vorsehen, sind nicht rechtens.
In der Praxis erfüllen die Kommunen diese Pflichtaufgabe sehr unterschiedlich, oft unzureichend oder zu menschenunwürdigen Bedingungen, mitunter aber auch gar nicht.
Die hier zur Verfügung gestellten Gutachten stellen den Rechtsrahmen vor und leisten eine wichtige Unterstützung bei der Durchsetzung des Rechtsanspruchs.
