Auf dieser Seite finden sich die ausführlichen Texte der Handreichung Partizipation "Beteiligung bitte – Du bist entscheidend!", die von der Facharbeitsgruppe Partizipation (im Folgenden „FAG Partizipation“ genannt) erstellt wurde.
Die FAG Partizipation ist Teil der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe (kurz BAG W). Hier arbeiten Menschen mit eigener Erfahrung in der Wohnungslosigkeit mit Menschen zusammen, die beruflich in den Hilfen tätig sind und überlegen wie die Beteiligung bzw. Partizipation von Menschen mit Erfahrung in Wohnungslosigkeit gestärkt werden kann.
In diesem Rahmen ist auch diese Handreichung entstanden. Sie wurde von federführend von Menschen mit Erfahrung in Wohnungslosigkeit für Menschen in Wohnungslosigkeit/ -not erstellt und soll diese unterstützen, sich zu beteiligen. Die Gruppe hat sich daher auch bewusst bei der Frage der Anrede für das persönlichere „Du“ anstelle des „Sie“ entschieden.
Die Handreichung bildet den aktuellen Stand ab, den wir gemeinsam erarbeitet haben. Das bedeutet auch, eine zukünftige Weiterentwicklung erwartbar und erwünscht ist.
1. Definition: Was ist Partizipation?
Partizipation kann auch als Teilhabe, Mitwirkung, Mitbestimmung und Einbeziehung beschrieben bzw. übersetzt werden und steht Dir und allen anderen Menschen zu. Denn die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist ein Grundbedürfnisaller Menschen und Teil eines menschenwürdigen Lebens, welches uns das Grundgesetz garantiert.
Die durch Artikel 1 des Grundgesetzes garantierte Menschenwürde findet sich auch in unseren Sozialgesetzen wieder. Aufgabe der Sozialhilfe ist es zum Beispiel eine Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht.
Partizipation ist Bestandteil einer Demokratie. Auch wenn du dich gerade in einer schwierigen Situation befindest, ist deine Stimme/ deine Meinung genauso viel wert, wie die jedes anderen Menschen. Wenn möglichst viele Menschen an Entscheidungen beteiligt werden, können wichtige Themen angesprochen und verändert werden. Es ist also gut, wenn du gemeinsam mit anderen wohnungslosen Menschen deine Rechte einforderst.
2. Recht und Pflicht auf Partizipation
Demokratie lebt von Partizipation!
Die Grundlage (Rechtfertigung/ Legitimation) einer Demokratie ist die Zustimmung ihrer Bürger:innen, daher muss Partizipation immer möglich sein!
Das heißt nicht, dass alles so passiert, wie du oder andere es sich wünschen, wenn aber eine politische Meinung gebildet wird und politische Entscheidungen getroffen werden, müssen die Bürger:innen die Möglichkeit zur Beteiligung haben.
Partizipation im Rahmen der Sozialhilfe (SGB XII)
Sozialgesetze haben festgelegte Ziele und sollen eine bestimmte Aufgabe erfüllen, daher kann eine Unterstützung oder Hilfe nur das beinhalten, was die Sozialgesetze vorgeben. Dies muss bei der Partizipation beachtet werden!
„Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.“ (§ 1 SGB XII)
Die Sozialhilfe soll dir dabei helfen ohne Unterstützung menschenwürdig zu leben, um dieses Ziel zu erreichen, müssen du und die Menschen in den Sozialämtern, Einrichtungen und Diensten zusammenarbeiten.
„Die Beratung betrifft die persönliche Situation, den Bedarf sowie die eigenen Kräfte und Mittel sowie die mögliche Stärkung der Selbsthilfe zur aktiven Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und zur Überwindung der Notlage. Die aktive Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft umfasst auch ein gesellschaftliches Engagement.“(§ 11 Absatz 2 SGB XII)
In den Grundsätzen des SGB XII ist festgehalten, dass gesellschaftliches Engagement zum Leben dazugehört und gefördert werden soll. Partizipation ist Teil des gesellschaftlichen Engagements!
Bei den Hilfen für wohnungslose Menschen sind die §§ 67- 69 SGB XII die entscheidenden Paragraphen. Zu diesen Paragraphen gibt es wiederum Durchführungsvorschriften, die dabei helfen sollen die Paragraphen richtig anzuwenden.
„Bei der Ermittlung und Feststellung des Hilfebedarfs sowie bei der Erstellung und Fortschreibung eines Gesamtplanes sollen die Hilfesuchenden unter Berücksichtigung der vorhandenen Kräfte und Fähigkeiten beteiligt werden.“ (§ 2 Absatz 3 DVO)
Bei der Frage welche Unterstützung/Hilfe die Richtige ist und wie diese durchgeführt werden soll, musst du beteiligt werden: Daher muss auch sichergestellt sein, dass Partizipation möglich ist. Es soll also für dich die Möglichkeit zur Partizipation geben und nicht die Pflicht oder den Zwang.
„Beratung und persönliche Unterstützung müssen darauf ausgerichtet sein, die Bereitschaft und Fähigkeit zu erhalten und zu entwickeln, bei der Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten nach Kräften mitzuwirken und soweit wie möglich unabhängig von Sozialhilfe zu leben.“ (§ 3 Absatz 2 DVO)
Deine Fähigkeiten sollen im Rahmen der Hilfe genutzt werden und du sollst dabei unterstützt werden, diese Fähigkeiten auszubauen.
3. Ebenen der Partizipation
Die individuelle Ebene:
Die Partizipation auf der individuellen Ebene beginnt, wenn du dich als wohnungsloser Mensch auf der Suche nach Hilfe an ein Sozialamt oder Sozialarbeitende wendest. Wenn es um die Frage geht, wie dir in dieser Situation geholfen werden kann, musst du mitentscheiden können. Um mitentscheiden zu können, ist es wichtig, alle nötigen Informationen zu haben.
Aber auch im Laufe der Hilfe ist Partizipation wichtig. Wenn Sozialarbeitende z. B. Berichte an das Sozialamt schicken, müssen diese vorher mit dir besprochen und abgestimmt worden sein. Wenn es darum geht, wie eine Hilfe durchgeführt werden soll oder wie es nach einer Hilfe weitergeht, musst du einbezogen und gemeinsame Entscheidungen getroffen werden: Sag, was du schaffen kannst!
Gute Partizipation erkennt man auch daran, dass es eine Möglichkeit gibt zu sagen, was einem gefällt oder was nicht und dass es eine reguläre Möglichkeit gibt sich zu beschweren (Beschwerdemanagement).
Partizipation muss auch bei Anträgen erfolgen, die gestellt werden, um z. B. Geld für den Lebensunterhalt zu bekommen. Hier ist es unumgänglich, dass du partizipierst, da es um Informationen geht, die naturgemäß nur du geben kannst. Aber es geht auch darum, was du benötigst und Willst.
Die institutionelle Ebene:
Wenn du einen Dienst oder eine Einrichtung der Wohnungsnotfallhilfe nutzt, musst du an allen Entscheidungen beteiligt werden, die dich betreffen. Hier geht es insbesondere darum, wie die Unterstützungsangebote eines Dienstes einer Einrichtung insgesamt gestaltet und organisiert sind (z. B. welche Angebote es gibt oder wann Sprechzeiten von Sozialarbeitenden sind), es kann aber beispielsweise auch um die Gestaltung von Gemeinschaftsräumen gehen.
Partizipation braucht entsprechende Strukturen / Voraussetzungen. In Wohneinrichtungen aber auch Beratungsstellen kann Partizipation durch einen Bewohner:innenvertretung oder ähnliche Strukturen umgesetzt werden. Aber auch die Einbeziehung in Arbeitsgruppen oder Gremien der Einrichtung ist möglich.
Die sozialpolitische Ebene:
Dort kann eine Einzelperson wie auch Gruppierungen partizipieren.
Gruppierungen können z. B. Organisationen sein in denen sich (ehemals) wohnungslose Menschen zusammengeschlossen haben. Einzelpersonen mit Ihrem speziellen Wissen aus eigenen Lebenserfahrungen können mit ihrem persönlichen Wissen ebenso einbezogen werden, wie Menschen, die beruflich mit Wohnungslosigkeit und Armut zu tun haben. Gruppen haben den Vorteil, dass sie vielfältiges Wissen bündeln, sie sollten ebenfalls partizipativ funktionieren, das heißt demokratische Strukturen haben in denen du mitbestimmen und z. B. Vertreter:innen wählen kannst.
Die FAG Partizipation in der BAG W, die diese Handreichung erstellt hat, ist ein Beispiel für diese Art der Partizipation.
4. Förderliche und hinderliche Strukturen
Informationen: Damit das passende und beste Hilfeangebot gefunden werden kann, ist es wichtig, dass du über alle Möglichkeiten der Unterstützung (Essensausgaben, Schlafstellen, zuständige Ämter, Unterstützung durch begleitende Sozialarbeitende, stationäre Einrichtungen und so weiter) informiert wirst. Gut ist es, wenn du übersichtliche Informationen erhältst, zum Beispiel in Form Schautafel oder Internetseite, die dir zeigt, welche Wege du gehen musst.
Aktive Beteiligung an allen Prozessen: An allen Stationen auf dem Weg im Hilfesystem und aus der Wohnungslosigkeit heraus muss die Möglichkeit bestehen, eigene Gedanken, Wünsche und Bedürfnisse einzubringen, aber auch Kritik zu äußern. Die Tatsache, dass du unbedingt konkrete Unterstützung brauchst, ändert daran nichts!
Gute Unterstützung „fühlt“ sich auch gut an! Gut ist, wenn Sozialarbeitende aufmerksam zuhören, dich ausreden lassen und fragen, was du gerade am dringendsten brauchst. Gut ist auch, wenn sie es aushalten, dass du traurig, resigniert oder wütend auf die Umstände bist. Sie sollten wissen, dass niemals nur die betroffene Person alleine für Probleme und für ihre schwierige Lebenslage verantwortlich ist, sondern es immer mehrere Umstände gibt, die zu Krisen und bis in die Wohnungslosigkeit führen können.
Diese Verhaltensweise kann auch als Wertschätzung und Respekt bezeichnet werden. Sozialarbeitende sollten dir also wertschätzend und mit Respekt begegnen. Sie sollten dich vor Angriffen, Schikanen, menschenunwürdigen Verhalten und Aktionen schützen. (Berufsethik des DBSH, S. 33 unter https://www.dbsh.de/media/public/dbsh-bund/Profession/2025-05-21_DBSH_Berufsethik_2._Fassung.pdf am 27.01.2026) Geschieht dies nicht, hast du das Recht dich zu beschweren oder dir eine andere Hilfe suchen.
Für Partizipation von Gruppen auf der institutionellen Ebene oder sozialpolitischen Ebene, wie z. B. einer Bewohnervertretung oder die Teilnahme an politischen Veranstaltungen, ist es wichtig Räume für Treffen oder zur Vorbereitung von Treffen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Dies kann beispielsweise ein Gruppenraum sein, der genutzt werden darf, oder ein Büro oder eine Videokonferenz. Auch Computer, die genutzt werden können oder zur Verfügung gestellt werden sind förderlich oder die Unterstützung bei Reisekosten. Hier gibt es manchmal auch die Möglichkeit von Organisationen der Selbstvertretung finanziell unterstützt zu werden.
