Wohnen ist Menschenrecht
Schlüssel
Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden
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Kernforderung 2 - Rettet das Wohnen.

Situationsbeschreibung

Situationsbeschreibung

Immer mehr Menschen sind in Deutschland armutsgefährdet (Stand 2020 über 16 Prozent der Bevölkerung). Damit nimmt auch die Zahl der von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen zu. Die Prävention von Wohnungslosigkeit wird immer wichtiger – auch angesichts der hohen Folgekosten von Wohnungslosigkeit. Denn: Vermeidung von Wohnungslosigkeit ist die beste Hilfe!

Die politische Entscheidung für ein funktionsfähiges System der Prävention von Wohnungsverlusten trifft jede Kommune/jeder Landkreis für sich. Zwar hat in den letzten Jahrzehnten die Zahl der (zentralen) Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten in kommunaler Trägerschaft zugenommen, aber noch wird zu selten in diesem Bereich die systematische Kooperation zwischen öffentlichen und freien Trägern gesucht.

Politische Leitziele und Forderungen

Politische Leitziele und Forderungen

Politische Leitziele

  • Vermeidung von Wohnungslosigkeit ist die beste Hilfe!
  • Flächendeckender Ausbau eines präventiven Systems zur Verhinderung von Wohnungsverlusten. Dazu zählt die Etablierung von zentralen Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit und von Beratungsstellen/Hilfen nach den §§ 67 ff. SGB XII im gesamten Bundesgebiet.
  • Prävention muss bedarfsgerecht auf die unterschiedlichen Zielgruppen ausgestaltet sein.
  • Die zunehmende Wohnungslosigkeit junger Erwachsener muss gestoppt werden, Prävention, Akutversorgung und die Versorgung mit eigenem Wohnraum müssen bei dieser Zielgruppe ein vorrangiges Ziel sein.

Forderungen:

Bund

  • Der Gesetzgeber muss klarstellen, dass bei einer Mietschuldenbefriedigung nicht nur die außerordentliche Kündigung, sondern auch die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses geheilt ist.
  • Förderprogramm zur Einrichtung von zentralen Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten unter Beteiligung der Dienste der Freien Wohlfahrtspflege
  • Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit sind ausgeschlossen. Eine Räumung darf nur vollzogen werden, wenn ein zumutbarer Ersatzwohnraum zur Verfügung steht.
  • Mietschuldenübernahme im SGB II zur Verhinderung von Wohnungsverlusten auch als Beihilfe ermöglichen.
  • Keine Sanktionen bei den Kosten von Unterkunft und Heizung, weder im SGB II noch beim geplanten Bürgergeld.
  • Datenschutz dahingehend entwickeln, dass bei gefährdeten Wohnverhältnissen notwendige Informationen weitergegeben werden können.
  • Auch bei Räumungsklagen, die nicht auf Mietschulden beruhen, soll es eine Mitteilungspflicht der Amtsgerichte geben.

Land

  • Programme zur Prävention von Wohnungsnotfällen durch die konsequente Förderung von zentralen Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungsverlusten.
  • Ambulante aufsuchende Sozialarbeit und Gemeinwesenarbeit fördern.

Kommune/ Landkreis

  • Wohnraum sichern durch zentrale Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten und durch Kooperationen mit Trägern der Wohnungsnotfallhilfe.
  • Persönliche Hilfen in Wohnraum flankierend zu den kommunalen Maßnahmen der Wohnungssicherung entwickeln.
  • unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedrohte zugewanderte Menschen bei der Entwicklung und Umsetzung präventiver Hilfeangebote stärker berücksichtigen.