Geschäftsordnung der BAG Wohnungslosenhilfe e.V.
gemäß Beschluss des Vorstands der BAG W vom 7. Mai 2008 in Weimar
Abschnitt I – Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
- Grundlage der Geschäftsordnung der BAG W ist die Satzung in der jeweils geltenden Fassung. Die Geschäftsordnung (GO) gilt für alle satzungsmäßigen Organe, Gremien und die Geschäftsstelle der BAG W.
- Die Geschäftsordnung regelt Grundsätze für die Organisation der Geschäftsstelle und Geschäftsführung, die Zusammenarbeit der Organe, Gremien, Geschäftsführung und Geschäftsstelle untereinander sowie den Geschäftsverkehr der BAG W nach außen.
§ 2 Gleichstellung von Männern und Frauen ( Vergl. § 7 Abs 3 der Satzung)
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist durchgängiges Leitprinzip und soll bei allen (fach)-politischen und verwaltenden Maßnahmen der BAG W in ihren Bereichen gefördert werden (Gender-Mainstreaming).