Wohnen ist Menschenrecht
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Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden
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Globale Ziele der Nationalen Strategie

Wohnungsnotfall-Rahmenpläne mit Strategien zur Überwindung von Wohnungsnot und Armut in Deutschland sind auf allen politischen Ebenen erforderlich - in Bund, Ländern und Gemeinden.

Zur Entwicklung von Wohnungsnotfall-Rahmenplänen sind einige gemeinsame globale Ziele zu verfolgen und grundsätzliche Voraussetzungen zu schaffen, um die Lösungsstrategien der zentralen fach- und sozialpolitischen Handlungsfelder umsetzen zu können.

Globalziele für alle politischen Ebenen

  • Förderung eines rechtkreisübergreifend koordinierten Gesamthilfesystems für Wohnungsnotfälle

  • Flächendeckender Ausbau eines präventiven Systems zur Verhinderung von Wohnungsverlusten

  • Abbau der Straßenobdachlosigkeit auf Null durch integrierte Notversorgungskonzepte

  •  Aufbau einer Wohnungsnotfallberichterstattung in Bund und Ländern

Was soll der Bund tun?

  • Einsetzen interministerielle AG zur Entwicklung der Eckpunkte für Nationalen Wohnungsnotfallrahmenplan (WRP- National) mit Beteiligung BAG W

  • Auflegen eines nationalen Förderprogramms zur Innovation in der Hilfe für Wohnungsnotfälle

  •  Rahmengesetzgebung des Bundes, für eine verpflichtende Wohnungsnotfall-Statistik

  •  Pflicht zur Sozialplanung im Sozialgesetzbuch  verankern

Was sollen die Bundesländer tun?

  • Landesweite Erhebung der regionalen Verteilung der Hilfeangebote und Hilfebedarfe

  •  Sofortige Einführung landesweiter Wohnungsnotfall-Statistiken per Erlass nach dem Modell NRW

  •  Schaffung von landesweiten Wohnungsnotfallhilfe-konferenzen unter Einbindung der öffentlichen und freien Träger

  •  Aufstellung, Umsetzung und Evaluation Wohnungsnotfall-Rahmenpläne (WRP- Land)

Was sollen Kommunen und Landkreise tun?

  •  Aufstellung, Umsetzung und Evaluation Wohnungsnotfall-Rahmenpläne (WRP- lokal)

  • Institutionalisierung von Wohnungsnotfallhilfeplanung unter gleichberechtigter und gleichge-wichtiger Beteiligung freier Träger an der Sozialplanun

  • Schaffung eines rechtkreisübergreifend koordinierten Gesamthilfesystems für Wohnungsnotfälle unter Beteiligung aller Akteure

  • Etablierung einer regelmäßigen Wohnungsnotfallberichterstattung über Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

  • Schaffung präventiver Systeme , d.h. Auf- und Ausbau von Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten