Wohnen ist Menschenrecht
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Wahlrecht wohnungsloser Menschen

Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne Meldeadresse besitzen - mit Ausnahme einiger Kommunalwahlen - auch ein Wahlrecht. Um dieses wahrzunehmen, müssen sie unter Umständen vorab ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Darauf weist die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) in Berlin regelmäßig hin.

Hier finden Sie unsere Pressemitteilungen dazu.

Um wohnungslosen Menschen den Weg zur Wahlurne so einfach wie möglich zu machen, hat die BAG W einige Informationen und Vordrucke zusammengestellt, die den Prozess erleichtern sollen (hier für die Bundestagswahl 2025):

 

Eine Analyse (Juli 2021) von Dr. Michael Krennerich, Professor für Politische Wissenschaft am Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, untersucht die rechtlichen, organisatorischen und politischen Bedingungen der Wahlrechtsnutzung durch wohnungslose Menschen in Deutschland. Die Analyse finden Sie hier.