In einer Wohnungsnotfallsituation sind Haushalte und Personen mit einem Wohnungsbedarf von hoher Dringlichkeit, die aufgrund besonderer Zugangsprobleme zum Wohnungsmarkt der besonderen Unterstützung zur Erlangung und zum Erhalt von angemessenem Wohnraum bedürfen. Wohnungsnotfälle sind vielfältig und werden im Folgenden dargestellt:
A. Aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen sind Haushalte und Personen, die
- A.1 ohne eigene mietrechtlich2 abgesicherte Wohnung (oder Wohneigentum) und nicht institutionell untergebracht sind, darunter jene, die
- A.1.1 ohne jegliche Unterkunft z. B. auf der Straße / im öffentlichen Raum leben,
- A.1.2 in Behelfsunterkünften (wie z. B. Baracken, Wohnwagen, Zelten, Little Homes / Tiny Homes, Gartenlauben etc.) unterkommen,
- A.1.3 vorübergehend / auf unbestimmte Zeit mangels Wohnung z. B. bei Freund:innen, Bekannten und Verwandten unterkommen oder in nicht offiziellen Untermietverhältnissen leben,
- A.1.4 auf unbestimmte Zeit mangels Wohnung auf eigene Kosten in gewerbsmäßiger Unterkunft leben (z. B. in Hotels, Pensionen, Hostels, Monteurzimmern, auch: Unterbringung von Arbeitsmigrant:innen durch die Arbeitgebenden).
- A.2 ohne eigenen mietrechtlich abgesicherten Wohnraum (oder Wohneigentum), aber institutionell untergebracht sind, darunter jene, die
- A.2.1 per Verfügung, (Wieder-)Einweisung oder sonstiger Maßnahme der zuständigen Ordnungsbehörde untergebracht sind (ordnungsrechtlich untergebrachte Wohnungsnotfälle),
- A.2.2 in sozialen oder vorübergehend therapeutischen Einrichtungen untergebracht sind (stationäre Hilfen gem. § 67 ff. SGB XII / Eingliederungshilfe gem. § 90 ff. SGB IX),
- A.2.3 mangels Wohnung in sozialen oder therapeutischen Einrichtungen länger als sachlich notwendig untergebracht sind (z. B. in Frauenhäusern5),
- A.2.4 unmittelbar vor einer Entlassung aus einer sozialen oder therapeutischen Einrichtung, aus dem Strafvollzug oder einer Einrichtung des Gesundheitssystems stehen (innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen) und für die keine Wohnung verfügbar ist,
- A.2.5 mit Fluchtkontext, deren Aufenthaltsstatus das Recht, eine eigene Wohnung zu beziehen, vorsieht, die aber mangels einer verfügbaren Wohnung in Gemeinschaftsunterbringungen verbleiben müssen
B. Haushalte und Personen, die unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht sind, weil
- B.1 der Verlust der derzeitigen Wohnung unmittelbar bevorsteht wegen einer Kündigung von Vermieterseite, einer Räumungsklage (auch mit nicht vollstrecktem Räumungstitel) oder einer Zwangsräumung oder
- B.2 der Verlust der derzeitigen Wohnung aus sonstigen zwingenden Gründen unmittelbar bevorsteht und kein Ersatzwohnraum zur Verfügung steht (z. B. aufgrund von eskalierten sozialen Konflikten, Gewalt geprägten Lebensumständen oder wegen Hausabriss).
C. Haushalte und Personen, die in unzumutbaren Wohnverhält nissen leben, darunter jene, die
- C.1 in Schlicht- und anderen Substandardwohnungen unterkommen, in die sie zur Vermeidung von Obdachlosigkeit mit regulärem Mietvertrag untergebracht sind,
- C.2 in außergewöhnlich beengtem Wohnraum (nach Haushaltsgröße gestaffelte flächen- oder raummäßige Unterversorgung) leben,
- C.3 in Wohnungen mit völlig unzureichender Ausstattung leben (z. B. Fehlen von Bad / Dusche oder WC in der Wohnung),
- C.4 in baulich unzumutbaren bzw. gesundheitsgefährdenden Wohnungen leben (entsprechend den einschlägigen baurechtlichen Bestimmungen),
- C.5 als durch ihre Wohnkosten überlastet gelten,
- C.6 sich in sozialen und gesundheitlichen wohnungsbezogenen Notlagen befinden (z. B. fehlende Barrierefreiheit),
- C.7 in konfliktbeladenen und gewaltgeprägten Wohnverhältnissen leben.
D. Haushalte und Personen, die ehemals von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht waren, mit Normalwohn raum versorgt sind, aber weiterhin Unterstützungsbedarf zur Prävention von Wohnungsverlust haben.
Die Grundlage der Wohnungsnotfalldefinition der BAG Wohnungslosenhilfe wurde 2010 erarbeitet. Die nun vorliegende Aktualisierung erfolgte durch die Projektgruppe Wohnungsnotfalldefinition der BAG W und wurde am 03.04.2025 vom Vorstand der BAG W verabschiedet
