Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung (Wohnungslosenberichterstattungsgesetz) vom 16.7.2019
Die genaue Ausgestaltung und die Durchführung der Bundesstatistik wurde vor und nach der Verabschiedung des ihr zugrundeliegenden Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes (abrufbar hier: WoBerichtsG) unter Expert:innen umfassend diskutiert: Jahresgesamt- oder Stichtagszahl? Erhebung im Winter oder Sommer? Wie können wohnungslose Geflüchtete zuverlässig erfasst werden? Was ist mit den nicht institutionell Untergebrachten wie Couchsurfer und obdachlose Menschen? Welche Wohnungsnotfalldefinition sollte herangezogen werden und wo genau verläuft die Grenze zwischen wohnungslos und nicht wohnungslos? Am Ende stand eine Kompromisslösung zugunsten von Praktikabilität und Validität der Ergebnisse. Die Grundgesamtheit wurde verhältnismäßig eng definiert. Nur institutionell untergebrachte Personen sollten erfasst werden, da diese am einfachsten abzufragen und methodisch am „saubersten“ zu erheben sind.
Die BAG W begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Daten zum Umfang und zur regionalen Verteilung der Wohnungslosigkeit in Deutschland legen möchte. Dieser Schritt entspricht der langjährigen Forderung der BAG W nach Einführung einer bundesweiten Wohnungslosenberichterstattung. Schon in der Machbarkeitsstudie des Statistischen Bundesamtes von 1998 war die Durchführbarkeit einer solchen Statistik nachgewiesen worden. Mit der geplanten Wohnungslosenberichterstattung wird eine große Lücke in der Armutsberichterstattung des Bundes geschlossen, denn bislang wird nur in NRW auf jährlicher Basis eine regelmäßige und umfangreiche Wohnungslosenberichterstattung vorgenommen. Der Gesetzentwurf ist ein sehr wichtiger und grundlegender Schritt zur Beseitigung dieses Mangels, auch wenn noch in einigen Punkten Verbesserungsbedarf besteht.
Nichtsdestoweniger hat die BAG W aber auch bereits im Vorfeld auf wichtige Kritikpunkte hingewiesen. Die Empfehlungen der BAG W umfassten gegenüber der aktuellen Umsetzung u. a. die Orientierung an der BAG W-Wohnungsnotfalldefinition von 2011 satt an Ethos Light, die Ermittlung einer Jahresgesamtzahl, um das Ausmaß der Wohnungsnot im vollen Umfang abzubilden und die Einbeziehung der Beratungskontakte der Freien
Träger (wie in der Wohnungsnotfallberichterstattung NRW). Näheres dazu hier: