Stellungnahme zur langfristigen und verlässlichen Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktintegration von Menschen in Wohnungslosigkeit
Eine gute Arbeitsmarktpolitk unterstützt langfristig für möglichst viele Menschen den Wechsel aus einer geförderten Beschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Fördermaßnahmen, mit denen dies gelingt, unterstützen nicht nur die Integration in den Arbeitsmarkt, sondern sie fördern auch ein Leben in Würde und leisten einen Beitrag zur Prävention von Wohnungsverlusten.
Die BAG W fordert deshalb eine über die Jahre 2024 / 2025 hinausgehende bedarfsorientierte und auskömmliche Gesamtfinanzierung der Jobcenter. Dies bedeutet im Einzelnen:
- Allen langzeitarbeitslosen Menschen muss ein Angebot gemacht werden! Der Eingliederungstitel ist entsprechend der von den Jobcentern festgestellten regionalen Bedarfe zu planen.
- Die starren Vorgaben bei der Förderdauer sind aufzuheben und die Koppelung von Fördermaßnahmen muss ermöglicht werden. Nur damit kann eine individuelle und bedarfsgerechte Förderung stattfinden kann!
- Eine auskömmliche Finanzierung des Verwaltungstitels! Alle erforderlichen Personalbedarfe müssen durch den Verwaltungstitel abgedeckt und die zu erwartenden Kostensteigerungen berücksichtigt sein. Der Eingliederungstitel muss vollständig für Fördermaßnahmen zur Verfügung stehen!
Wie es nachhaltig gelingt, Menschen in Arbeit zu integrieren, aber auch, wie durch Arbeit eine grundsätzliche Verbesserung der Lebenssituation und Gesundheit der Menschen erreicht wird, zeigen die Fallbeispiele im Dokument "Beste Praxis zur Stellungnahme Arbeitsmarktpolitik".