Überbrückungsleistungen für Unionsbürger*innen
Argumentationshilfe zur Anwendung der Leistungen gemäß § 23 Absatz 3 Satz 3 bis 6 SGB XII
Die Arbeit zur Unterstützung von Unionsbürger*innen ist in vielen Angeboten der Wohnungsnotfallhilfen eine essenzielle Aufgabe. Dabei gestaltet sich die Beratung aufgrund der sozialrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Situation anspruchsvoll.
Die Argumentationshilfe unterstützt dabei, ratsuchende Unionsbürger*innen in existentieller Notlage, die nicht über vorrangige Leistungsansprüche verfügen, auf dem Weg hin zur Gewährung von Überbrückungsleistungen gemäß § 23 Absatz 3 Satz 3 bis 6 SGB XII zu begleiten. Die Argumentationshilfe zeigt die Anwendbarkeit sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf und dient der Orientierung in der komplexen Rechtslage und der bundesweit uneinheitlichen Verwaltungspraxis.
