Angeregt durch die Arbeitsgemeinschaft „Stationäre Einrichtungen und Werkstätten“ (AG SEW) in der BAG W hatte die BAG Wohnungslosenhilfe eine „Projektgruppe Stationäre Hilfe“ ins Leben gerufen und damit beauftragt, eine grundsätzliche Positionsbestimmung stationärer Hilfen im Wohnungsnotfall zu entwickeln.
Die stationäre Wohnungslosenhilfe in Deutschland hat eine bereits weit über 150 Jahre währende Geschichte. Heute ist stationäre Wohnungslosenhilfe ein Teil des komplexen Systems der Hilfe für Wohnungsnotfälle auf der Basis der §§ 67 ff . SGB XII, der seine Rechtfertigung nicht (mehr) aus einer im Laufe der Zeit gewachsenen Institutionalisierung eines bestimmten Hilfeansatzes – den der „Einrichtungshilfe“ – erhalten kann. Vielmehr muss sich stationäre Hilfe genau wie auch ambulante oder teilstationäre als sinnvoll in jedem Einzelfall entsprechend der konkreten Bedarfslage legitimieren.