Anlässlich des Hitzeaktionstags 2026 warnt die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) vor der zunehmenden Lebensgefahr für obdachlose Menschen durch extreme Hitze. Während Hitzeschutz in vielen Städten inzwischen auf der Agenda steht, fehlt es nach wie vor an systematischen, dauerhaft finanzierten Maßnahmen, besonders für die verletzlichsten Gruppen der Gesellschaft.
Wer kein Geld für ein Ticket hat, riskiert in Deutschland im schlimmsten Fall Gefängnis. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) begrüßt daher die aktuellen Überlegungen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein und fordert eine echte Reform statt halbherziger Lösungen.
Mit dem Ende der offiziellen Kältehilfesaison am 31. März zieht die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) eine erschütternde Bilanz: Im Zeitraum von Oktober 2025 bis März 2026 sind mindestens 14 wohnungslose Menschen in Deutschland erfroren; in sechs weiteren Fällen besteht ein entsprechender Verdacht.
Trotz grundlegender und gut begründeter Einwände im Gesetzgebungsverfahren, die aufzeigten, dass die geplanten Gesetzesänderungen das Risiko von Wohnungslosigkeit erhöhen könnten, hat der Bundesrat am Freitag, den 27. März 2026, dem 13. SGB II-Änderungsgesetz zugestimmt. Besonders zwei zentrale Neuregelungen werfen die grundlegende Frage auf: Wo endet der Schutz des Einzelnen vor existenzieller Not?
Wer wohnungslos war oder ist, bringt Wissen mit, das für eine passgenaue Unterstützung in der Wohnungsnotfallhilfe unverzichtbar ist. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) würdigt Angebote, in denen diese Erfahrung zählt – nicht am Rand, sondern im Kern der Arbeit. Ab sofort ist die Bewerbung möglich.
Gemeinsame Pressemitteilung zum Offenen Brief Berlin, 19. Februar 2026
Ein breites Bündnis aus 38 Organisationen und Verbänden wendet sich in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionen der Union und SPD im Bundestag. Die Unterzeichnenden fordern geplante Verschärfungen bei der Reform der Grundsicherung (SGB II) zurückzunehmen, die insbesondere Familien mit Kindern treffen.