Wahlwiederholung in Berlin am 12. Februar 2023: Auch wohnungslose Menschen haben ein Wahlrecht.
Eintrag in das Wählerverzeichnis muss bis zum 20. Januar 2023 beantragt werden.
Berlin, 11. Januar 2023 - Am Sonntag, dem 12. Februar 2023, findet die Wiederholungswahl zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) statt. Aufgrund von Wahlfehlern bei der Wahl im September 2021 werden Berliner:innen nun erneut zur Wahlurne gebeten. Auch wohnungslose Menschen haben wieder ein Stimmrecht. Auf die hierfür geltenden Bestimmungen und die bevorstehende Frist zur Eintragung in das Wahlverzeichnis weist die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W), der Dachverband der Dienste und Einrichtungen der Hilfen in Wohnungsnotfällen in Deutschland, hin und fordert zudem einfache Verfahren.