Wohnen ist Menschenrecht
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Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden
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Notversorgung

Für die BAG W hat der Erhalt von Wohnraum oberste Priorität: Vermeidung von Wohnungslosigkeit ist die beste Hilfe!

Die BAG Wohnungslosenhilfe setzt sich deswegen ein für die „Stadt ohne Obdach“, d.h. für ein Ende der Unterbringung Wohnungsloser in Asylen, Schlichtwohnungen und Obdachlosensiedlungen. Stattdessen müssen alle gesetzlichen Regelungen zum Abwenden von Wohnungsverlusten und zum Erhalt von Wohnraum ausgeschöpft und zentrale Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungsverlusten gefördert werden.
Kann trotz der präventiven Maßnahmen ein drohender Wohnungsverlust nicht verhindert werden, hat die Ersatzbeschaffung von Wohnraum und / oder die Vermittlung an weiterführende Hilfeangebote, die dem Bedarf entsprechen, im Mittelpunkt der Hilfen zu stehen. Jedoch ist es bis heute nicht gelungen, die ordnungsrechtliche Unterbringung überflüssig werden zu lassen.

Deswegen sieht die BAG W die Notwendigkeit Prinzipien ordnungsrechtlicher Unterbringung und Notversorgung zu formulieren sowie Mindeststandards zu definieren und einzufordern. Dies erscheint uns umso dringlicher, als angesichts der in vielen Regionen Deutschlands unzureichenden Versorgung mit Wohnraum, leider wieder deutlich mehr Menschen als in den Jahren zuvor auf ordnungsrechtliche Unterbringung und Notversorgung angewiesen sind.