Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen: Menschen ohne feste Meldeadresse müssen Eintrag in das Wählerverzeichnis jetzt beantragen
Wählen gehen ist ein demokratisches Grundrecht. Auch wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne feste Meldeadresse besitzen ein Wahlrecht bei Landtagswahlen. Um dieses wahrzunehmen, müssen sie vorab ihre Eintragung in die Wählerverzeichnisse beantragen. Darauf weist die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) in Berlin heute hin.
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