Wohnen ist Menschenrecht

Bundestagswahl, Kommunal- und Landtagswahlen: Wohnungslose müssen Fristen zum Eintrag ins Wählerverzeichnis beachten

Bielefeld, den 06. 08. 2009. Um Ihr Wahlrecht wahrnehmen zu können, müssen wohnungslose Bürgerinnen und Bürger selbst dafür sorgen, dass sie ins Wählerverzeichnis eingetragen werden.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat, aber wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne eine feste Adresse können nur auf eigenen Antrag in ein Wählerverzeichnis eingetragen werden. Darauf wies heute die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) in Bielefeld hin.

Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger sind oft nicht im Melderegister und damit auch nicht im Wählerverzeichnis ihrer Kommune verzeichnet. Um bei den Wahlen ihr Wahlrecht wahrnehmen zu können, müssen Bürgerinnen und Bürger ohne Wohnung die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Zuständig für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist die Gemeinde, in der der Wahlberechtigte den Antrag stellt.

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Protest gegen die Streichung des NRW - Landesprogramms zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit erfolgreich

BAG Wohnungslosenhilfe begrüßt das neue NRW – Aktionsprogramm zur Prävention und Bekämpfung der Obdachlosigkeit

Bielefeld, 27.02.2009 Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) – Dachverband der Dienste und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in Deutschland – begrüßt die Entscheidung des Landes NRW für ein neues Obdachlosen – Aktionsprogramm. Nachdem im letzten Herbst die Absicht der Landesregierung bekannt wurde, das bis dato sehr erfolgreiche NRW Landesprogramm zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit ersatzlos zu streichen, hatte sich die BAG W vehement, u.a. in zwei Anhörungen des NRW – Landtages für die Beibehaltung eines Landesprogramms ausgesprochen. Die BAG W ist besonders erfreut, dass die Landesregierung nun auch offensichtlich die Forderung der BAG W aufgegriffen hat, insbesondere Hilfen für Frauen in Wohnungsnot, aber auch für neue Zielgruppen wie Unter-25-Jährige in Wohnungsnot, ältere Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern.

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Landesregierung NRW will Landesprogramm zugunsten Wohnungsloser stoppen

Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. protestiert gegen die Einstellung des Landesprogramms „Wohnungslosigkeit vermeiden – dauerhaftes Wohnen sichern“

Bielefeld, 22.9.08. Die BAG Wohnungslosenhilfe e.V. hält es für unverantwortlich dieses im Bundesgebiet einzigartige Förderinstrument zugunsten von Menschen in Wohnungsnot aufzugeben. In den letzten zwölf Jahren sind durch dieses Programm zahlreiche zentrale Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungsverlusten auf den Weg gebracht worden. Darüber hinaus wurden soziale Wohnprojekte für eine langfristige Wohnraumversorgung und aufsuchende Beratungs- und Hilfeangebote für Menschen in Wohnungsnot gefördert. In vielen Modellkommunen hat sich durch die Förderung eine nachhaltig gute Kooperation zwischen Freien Trägern der Wohnungslosenhilfe, Selbsthilfegruppen und Kommune entwickelt – zum Nutzen und Wohle der betroffenen Menschen.

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Bilanz nach zehn Jahren: Medizinische Hilfen für Wohnungslose wichtiger denn je

Arbeitsgemeinschaft der medizinischen Versorgung Wohnungsloser kritisiert Darstellung der Gesundheitspolitik der Bundesregierung im Armuts- und Reichtumsbericht

Bremen/Bielefeld, 12.06.2008. „Die niedrigschwellige medizinische Versorgung wohnungsloser Patientinnen und Patienten ist inzwischen unverzichtbar, denn von einer „nachhaltigen Gesundheits- und Pflegepolitik“ für alle – so wie im Armuts- und Reichtumsbericht von der Bundesregierung behauptet - kann keine Rede sein“, erklärte Barbara Peters-Steinwachs, Wohnungslosenärztin aus München und eine der Sprecherinnen der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Versorgung Wohnungsloser Menschen der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W). Vor zehn Jahren ist das bundesweite Netzwerk gegründet worden, ebenso wie der Bremer Verein zur medizinischen Versorgung Obdachloser (MVO). In Bremen beginnt heute die gemeinsame bundesweite Fachtagung „10 Jahre medizinische Versorgung Wohnungsloser – Etablierung eines Ausnahmezustandes?“

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Trotz Rückgang der Wohnungslosigkeit sind zehntausende Haushalte vom Wohnungsverlust bedroht

BAG Wohnungslosenhilfe e.V. kritisiert beschönigende Darstellung des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung

Bielefeld, 03.06.2008. Es ist richtig, dass aufgrund der guten präventiven Arbeit von Kommunen und Freien Trägern der Wohnungslosenhilfe sowie der in zahlreichen Regionen Deutschlands relativ entspannten Wohnungsmärkte die Wohnungslosigkeit im letzten Jahrzehnt deutlich rückgängig gewesen ist. Dies ist aber nach Erkenntnissen der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W), auf deren Schätzung der Wohnungslosen in dem Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung Bezug genommen wird, nur eine Wahrheit.

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Europäisches Parlament fordert die Beseitigung der Wohnungslosigkeit bis 2015

Bielefeld, 22.04.2008. Mit den Stimmen von 438 Abgeordneten hat das EU-Parlament ein Bekenntnis zur Beendigung der Wohnungslosigkeit auf Europas Straßen bis 2015 abgelegt. Zahlreiche europäische Organisationen der Wohnungslosenhilfe, darunter der Dachverband FEANTSA in Brüssel und das deutsche Gründungsmitglied von FEANTSA, die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. mit Sitz in Bielefeld, hatten sich dafür eingesetzt, dass die erforderlichen 438 Unterschriften der EU-Parlamentarier zusammen kamen.

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