Sanktionen erhöhen die Gefahr von Wohnungslosigkeit! Die BAG W kritisiert die geplante Gesetzesänderung beim Bürgergeld
Pressemitteilung
Berlin, 17.1.2024
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) äußert scharfe Kritik an der vorgeschlagenen Gesetzesänderung zum Bürgergeld, die, nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft, die Gefahr von Wohnungslosigkeit signifikant erhöht.
Der Referentenentwurf der Bundesregierung zum Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 legt fest, dass der Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfs entfällt, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte sich willentlich weigern, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen. Im Entwurf wird darauf hingewiesen, dass die Kosten der Unterkunft von dieser Sanktion ausgenommen sind. Dies erfolgt mit Verweis darauf, dass eine Kürzung dieser Kosten nicht mit dem im Urteil des Bundesverfassungsgerichts besonders hervorgehobenen Schutz vor einem Wohnungsverlust vereinbar wäre.
Die BAG W hat Bedenken, dass die angestrebten Gesetzesänderungen nicht den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für den vorübergehenden Entzug existenzsichernder Leistungen entsprechen. In diesem Kontext stellt sich für die BAG W vor allem die Frage, ob bei einer vollständigen Kürzung des Regelbedarfs ein Verlust der Wohnung wirklich vermieden werden kann.
„Die Behauptung, dass durch die Nichtsanktionierung der Kosten der Unterkunft kein Wohnungsverlust drohe, ist falsch und unrealistisch. Der zurzeit vorliegende Entwurf nimmt Wohnungsverluste in Kauf.“, sagt Martin Kositza, Fachreferent der BAG W. „Ohne gesetzliche Bestimmungen für zusätzliche geldwerte Leistungen oder Sachzuwendungen besteht vor allem die Gefahr, dass Betroffene sich verschulden, um ihren täglichen Bedarf zu decken. Neben dem Geld für Essen und Trinken fehlt auch das Geld für Strom, da es im Regelbedarf enthalten ist und die Zahlung anderer laufender Verpflichtungen nicht mehr möglich ist. Eine Schuldenspirale ist die Folge.“
Die von der BAG W erhobenen Daten zur Lebenslage wohnungsloser Menschen zeigen deutlich, dass Miet- und Energieschulden die häufigsten Ursachen für den Wohnungsverlust sind.
„Die aktuelle Bundesregierung hat sich mit dem angekündigten Nationalen Aktionsplan die Überwindung von Wohnungslosigkeit zum Ziel gesetzt. Die geplanten Gesetzesänderungen werden das Risiko erhöhen, die eigene Wohnung zu verlieren.“, betont Sabine Bösing, Geschäftsführerin der BAG W. „Wir fordern die Regierung daher auf, die Gesetzesänderung zurückzunehmen, um die dadurch eintretenden Gefahren in Bezug auf den Verlust der eigenen Wohnung zu verhindern!“
Die BAG W ruft dazu auf, den Stimmen entschieden entgegenzutreten, die Menschen den respektvollen Umgang verweigern, wenn sie auf den Bezug von Bürgergeld angewiesen sind. Diese Stimmen stellen die grundgesetzlich festgeschriebene Unantastbarkeit der Würde aller Menschen in Frage.
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Teilhabe am Arbeitsmarkt für Menschen in Wohnungsnot und besonderen sozialen Schwierigkeiten
Die BAG W vertritt in Ihrem arbeitsmarktpolitischen Programm die Position, dass es das Ziel aller arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sein sollte, möglichst alle arbeitsfähigen Menschen in Arbeit zu bringen. Die aktuell geplanten Änderungen – auch in Hinblick auf die Abschaffung des Bürgergeldbonus – setzen jedoch nicht nur ausdrücklich auf negative Anreize, sie erhöhen darüber hinaus das Risiko, dass mehr Menschen ihre Wohnung verlieren.
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